Das Landgericht Bielefeld hat einen 34-jährigen Mann wegen bandenmäßiger Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie im Darknet zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Bielefelder hatte von November 2021 bis Januar 2022 zwei Tausch- und Kommunikationsbörsen für Videos und Fotos für Kinderpornografie eingerichtet und betrieben. Darüber hinaus sammelte er Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie und stellte diese auf anderen Plattformen im Darknet ein.
Als Motiv hatte der geständige Angeklagte angegeben, mit seinen Plattformen habe er eine Angebotslücke gefüllt. Außerdem reizte ihn die technische Herausforderung und er fühlte sich von den Nutzern anerkannt und geschätzt. Für die Richter schaffte der 34-Jährige so einen Markt für schweren sexuellen Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern. Dieser Umstand und die hohe kriminelle Energie nach einer einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2011, auf das Darknet auszuweichen, wertete das Gericht als strafschärfend.
Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis des Angeklagten aus, die kurze Zeit, in der die Plattformen im Netz erreichbar waren und die Tatsache, dass er beide im März deinstallierte. Mit dem Urteil blieben die Richter zwei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe, aber ein Jahr über dem Antrag des Verteidigers. Insbesondere dessen Antrag auf Haftverschonung kamen die Richter nicht nach. Der Anwalt will nun prüfen, ob er Revision gegen das Urteil des Bielefelder Landgerichts einlegen wird.