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Haftbefehl nach Ausschreitungen in Flüchtlingsunterkunft

Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet unter der Frontscheibe eines Einsatzfahrzeugs der Polizei.

Das örtliche Amtsgericht hat Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Mann nach einer Störung im Landeserstaufnahmezentrum Freiburg (LEA) erlassen. Die Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch auf Anfrage in Freiburg mit, dass bald eine Hauptverhandlung im sogenannten beschleunigten Verfahren stattfinden solle. Alle anderen Verdächtigen, die sich während der Unruhen in Polizeigewahrsam befanden, wurden freigelassen.

Nach der Strafprozessordnung kann ein Haftbefehl im Eilverfahren erst nach Abschluss der Hauptverhandlung erlassen werden, die voraussichtlich innerhalb einer Woche nach der Festnahme stattfinden wird. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, dass sich das beschleunigte Verfahren im Fall LEA mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung befassen wird.

Am Sonntag und Montag ist es in der Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft in Freiburg zu schweren Unruhen gekommen. Nach Angaben der Polizei griffen sich etwa 40 Personen mehrfach gegenseitig an, teilweise mit Stöcken, Messern und anderen Gegenständen bewaffnet. Mindestens acht Menschen wurden verletzt. Neun Verdächtige wurden vorläufig festgenommen und inhaftiert. Nach Angaben des zuständigen Regionalausschusses wird derzeit geprüft, ob Personen in andere Erstaufnahmeeinrichtungen verlegt werden können.

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