Nach der Vergewaltigung zweier Patientinnen am Untermain hat das Landgericht Aschaffenburg einen Arzt zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Zudem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen. Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 52-Jährige hatte im April 2021 eine Frau wegen Herzbeschwerden behandelt. Bei einer Ultraschalluntersuchung führte er dann ohne Vorwarnung seine Finger in die Scheide der Patientin ein. Das war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig.
Eine weitere Patientin musste im September vorigen Jahres gegen ihren Willen dem Kardiologen in den Schritt fassen. Zudem berührte der Arzt die Frau laut Anklage in ihrem Intimbereich und drang mit einem Finger in sie ein. Einem dritten Opfer filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis heimlich unter den Rock.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann unter anderem wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.