Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hofft auf eine Entlastung deutscher Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Der Grünen-Politiker schlug vor, die Meldepflichten nach nationalen Lieferkettengesetzen schnellstmöglich aufzuheben, sodass Unternehmen nur noch nach europäischem Recht berichten müssten. Auch auf EU-Ebene gibt es Pläne für ein Lieferkettengesetz.
Habeck sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es ist richtig, dass wir Lieferkettenregeln haben, um sicherzustellen, dass unsere Produkte nicht aus Kinderarbeit stammen. Ich weiß, dass dies auch ein Problem für Unternehmen ist.“ Das ist es auch Recht auf europäische Regeln. , um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen zu schaffen, nicht nur für deutsche Unternehmen, die solche Verpflichtungen tragen müssen. „Aber es darf auf keinen Fall zu doppelten Meldepflichten kommen. Unnötige Änderungen sind von den Unternehmen nicht zu erwarten.“
Die Bundesregierung arbeitet an Lösungen, um die Meldepflichten nach nationalen Lieferkettengesetzen schnellstmöglich auszusetzen, sodass Unternehmen nur noch nach europäischem Recht berichten müssen. „Hier steht Pragmatismus im Vordergrund“, sagte Habeck.
Das deutsche Lieferkettengesetz ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Einhaltung der Menschenrechte im gesamten Produktionsprozess sicherzustellen. Das Gesetz gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Nach geltendem Recht sind Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, jährlich Berichte über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten vorzulegen. Diese Informationen sollten innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten verhandelt. Nach Angaben des Ministeriums gibt es außerdem eine neue Richtlinie zu den Berichtspflichten europäischer Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit, die bis zum nächsten Jahr in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss und dann schrittweise für Unternehmen gilt. Die Berichtspflichten werden je nach Unternehmensgröße ab Geschäftsjahren ab 2024 verbindlich. Der erste Bericht wird im Jahr 2025 vorgelegt.
Ende August hat das Bundeskabinett die Eckpunkte eines Gesetzes zur Bürokratiereduzierung beschlossen. Auch Habeck und Justizminister Marco Buschmann (FDP) brachten einen Vorschlag für einen umfassenden Abbau der EU-Bürokratie ein. Wirtschaftsverbände klagen seit langem über übermäßige Bürokratie und fordern Entlastungen.