Die Grünen im Schweriner Landtag fordern eine bessere Bezahlung für die Arbeit von Gefängnisinsassen. «Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden», kritisierte die rechtspolitische Sprecherin Constanze Oehlrich.
Sie berief sich in ihrer Einschätzung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Juni Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt hatte.
Nach Aussage Oehlrichs erhalten Strafgefangene in den Strafvollzugsanstalten in MV eine Vergütung von 1,07 und 2,22 Euro pro Stunde je nach der konkret geleisteten Arbeit. Nach Ansicht einer Sachverständigen sei jedenfalls eine Verdopplung dringend angezeigt. «Genau das wird meine Fraktion in den aktuellen Haushaltsberatungen beantragen», kündigt Oehlrich an.
Die Regelung im Strafvollzugsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern sei identisch mit den Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen, welche das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat.
Das Gericht hatte geurteilt, die Ziele der Resozialisierung müssten mit dem gezahlten Geld tatsächlich erreicht werden. Den Gefangenen müsse die Fähigkeit und der Wille zu eigenverantwortlicher Lebensführung vermittelt werden.
Arbeit hinter Gittern ist in den meisten Bundesländern Pflicht und soll der Resozialisierung dienen, also der Wiedereingliederung von Menschen in die Gesellschaft.