Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Mecklenburg-Vorpommern ist abgelaufen und wird nicht verlängert. Beim Finanzamt seien 495.700 elektronische Erklärungen eingegangen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Schwerin mit. Dies entspricht einer Annahmequote von 69 %. Hinzu kommen gleich abgelegte Unterlagen, die die Quote um 5 bis 10 Prozentpunkte verbessern können.
Eine Verlängerung der Frist schloss das Ministerium aus. Nach der landesweiten Ausweitung im Oktober würde jede weitere Verzögerung der fristgerechten Umsetzung der Reformen abträglich sein. Das Finanzministerium will dafür sorgen, dass Grundsteuern, eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, auch ab 2025 weiter erhoben werden.
Wenn Sie noch keine Erklärung abgegeben haben, müssen Sie sich jetzt keine Gedanken darüber machen. Wie der Ministeriumssprecher erklärte, sollen innerhalb weniger Wochen Mahnungen erfolgen. Nach Ablauf der Nachfrist können jedoch Verspätungsgebühren anfallen. Hilft auch das nicht, nutzt das Finanzamt diese Informationen zur Schätzung der Grundsteuer.