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Grundsteuererklärungsquote 61,5 %

Fristende Grundsteuererklärungen
Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm.

Kurz vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung fehlen noch mehr als einem Drittel der Grundstückseigentümer in Hessen die notwendigen Informationen. Bisher seien mehr als 1,7 Millionen Erklärungen eingegangen, teilte die Frankfurter Finanzbehörde mit. Dies entspricht einem Steuersatz von 61,5 % (Stand: 20. Januar). Neben Befugnissen appelliert die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Hessen auch daran, Fristen nicht zu missachten und rechtzeitig zu handeln. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Verbandes, sagte, dass bei Nichtbeachtung der Regeln Abwärtsrisiken wie Säumniszuschläge bestünden.

Ab 2025 werden die Grundsteuern in Deutschland neu berechnet. Im Rahmen der Reform müssen fast 36 Millionen Immobilien im ganzen Land anhand von Eigentümerinformationen neu bewertet werden. In Hessen gibt es rund 2,8 Millionen Immobilien. Die Einreichungsfrist sollte ursprünglich Ende Oktober 2022 enden und wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Mit der Verlängerung solle jeder Bürger “ausreichend Zeit haben, um Grundsteuerbeträge nach dem hessischen Modell der fristgerechten Abgabe relativ unkompliziert zu erklären”, sagte eine Sprecherin der Landesfinanzen Abteilung. „Sollten Steuerzahler trotz aller von uns ergriffenen Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen dennoch nicht zahlen, finden Steuerzahler letztmalig eine entsprechende persönliche Mahnung ihrer Finanzbehörde in ihrem Briefkasten.“ Allerdings zum Wohle der Allgemeinheit, alles Eigentum Eigentümer sollten vorher aktiv werden. »

Aus Sicht der Hauseigentümergemeinschaft sind viele Menschen damit beschäftigt, ihre Abrechnungen «nicht wenige Stunden» vorzubereiten. Der Beratungsbedarf sei hoch. «Das fängt damit an elektronisch übermittelte Abrechnung. Vor allem viele ältere Hausbesitzer fühlen sich überfordert. „Viele der Anfragen betrafen auch Angaben zu Wohnräumen. Laut Geschäftsführer Ehrhardt werden aufgrund des aufwändigeren Verfahrens nicht alle Grundstückseigentümer ihre Erklärungen bis Ende des Monats abgeben können.

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