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Grundsteuererklärungen: In MV fehlen noch 30%

Grundsteuererklärung
Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Kurz vor Ablauf der Abgabefrist gingen beim Finanzamt Mecklenburg-Vorpommern so viele Grundsteuererklärungen ein wie nie zuvor. Doch nach Angaben des Schweriner Finanzministeriums fehlen noch rund 30 Prozent der Erklärungen.

Zum Stichtag 26. Januar lagen rund 446.000 elektronische Anmeldungen vor, was einer Anmeldequote von 62 % entspricht. Ausgeschlossen sind Papierauszüge, die nicht digitalisiert wurden. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Sprecher von Minister Heiko Geue (SPD): „Es ist eine vorsichtige Schätzung, dass diese Maßnahmen die Zulassungsquote um 5 bis 10 Prozent erhöhen können.“

Am 20. Januar des Ministeriums Ohne nicht digitalisierte Erklärungen in Papierform liegt die Aufnahmequote bei 55 %. Am 11. Januar meldete der Finanzminister, dass mehr als 50 % der Erklärungen eingegangen seien – darunter auch noch nicht digitalisierte Papiererklärungen.

Einsendeschluss ist Dienstag (31. Januar). Die Erklärungen sollten bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt eingereicht werden, die Frist wurde jedoch verlängert.

Wenn Steuerzahler absehen können, dass sie ihre Grundsteuererklärung nicht bis zum 31. Januar einreichen können, sollten sie einen Antrag auf Verlängerung stellen, der vom Bund der Steuerzahler empfohlen wird. Der Antrag müsse beim zuständigen Finanzamt gestellt werden und dürfe keine besonderen Formerfordernisse erfüllen, hieß es. Dies ist auch nach Ablauf der Frist möglich. Ein solcher Antrag muss jedoch begründet werden. Dies kann eine längere Krankheit oder Abwesenheit sein.

Mitte Januar drückte Minister Geue sein Verständnis für die Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars aus, forderte die Eigentümer jedoch auf, das Erklärungsformular so schnell wie möglich einzureichen. Bei Fragen können Sie sich an das Finanzamt wenden. Er erwähnte auch die vergangenen über 110 Bürgerforen zu diesem Thema.

Wer bis zum 31. Januar keinen Antrag gestellt hat, wird laut Minister als erster erinnert. Wer hierauf nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, der vom örtlichen Finanzamt festgesetzt wird. Wenn kein Eigentum erhalten wird, schätzen die Behörden den Wert.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland erforderlich. Die letzte Bewertung liegt Jahrzehnte zurück.

Je nach Bescheid des Finanzamtes legt jede Gemeinde die Grundsteuer fest, die der Eigentümer zahlen muss. Steuern können auf die Miete umgelegt werden, sodass auch Mieter von den Änderungen betroffen sind. Ab 2025 gelten neue Grundsteuern. Die Gemeinde hat im Vorfeld zugesagt, die Gesamteinnahmen dieser Steuer von 2024 auf 2025 nicht zu erhöhen. Bei einzelnen Objekten dürften Neubewertungen jedoch zu Veränderungen führen. Sie soll künftig alle sieben Jahre durchgeführt werden.

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