Das Land Hessen will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Rund drei Viertel der Anträge seien eingegangen, sagte Finanzminister Michael Bodenberg (CDU) am Dienstag zum Ende der Einreichungsfrist in Wiesbaden. „Angesichts der guten Rücklaufquote Hessens ist eine Fristverlängerung nicht erforderlich.“ Wer noch keinen Antrag gestellt habe, mahnte Bodenberg, dies schnellstmöglich nachzuholen. Nach Ostern kündigte er ein „persönliches Mahnschreiben“ des Finanzamts an.
Die Bayern verlängerten am Dienstag die Frist um drei Monate. Ursprünglich sollten neue Grundsteuererklärungen bis Oktober 2022 eingereicht werden. Diese Frist wird dann bundesweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert.
„Eine Einreichung nach Ablauf der Frist ist weiterhin möglich und notwendig“, betonte Bodenberg. Das Feedback der letzten Tage deutet darauf hin, dass viele da draußen sind und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen durcharbeiten werden. “Wer nach Erhalt eines Mahnschreibens nicht hätte einreichen müssen, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Hinweise zu schätzen weiß”, erklärte Bodenberg, “das sollte niemand zulassen.”