Rund 235.000 Eigentümer, die in Nordrhein-Westfalen noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten ab diesem Mittwoch Feststellungsbescheide mit Schätzwerten. Das sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) der «Rheinischen Post» (Mittwoch). «Dann fehlen noch gut 300.000 Fälle, darunter unter anderen auch für Objekte des Bundes sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Die bekommen wir auch abgearbeitet.»
Er habe keinen Zweifel daran, dass der geplante Start für die neue Grundsteuer im Jahr 2025 zu halten sei. «Ab Mitte 2024 werden wir den Kommunen alle Daten zur Verfügung stellen», kündigte der Finanzminister an.
Die Zahl der Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide war in NRW zuletzt weiter gestiegen. Bis Ende Juni gingen insgesamt rund 790.000 Einsprüche bei den Finanzämtern ein.
Auf die Frage, ob er die Einsprüche nachvollziehen könne, sagte Optendrenk der «Rheinischen Post»: «Es gibt zwei Arten von Einsprüchen. Zum einem, wenn Eigentümer der Meinung sind, dass ihr Grundstück falsch bewertet worden ist. Das prüfen wir und passen es gegebenenfalls an. Die zweite Art: Dort haben die Bürger Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzeslage.» Das Gesetz sei jedoch in einem sauberen Prozess beschlossen worden. «Das haben wir nun anzuwenden. Es war klar, dass es Musterverfahren geben würde, und jeder muss selbst entscheiden, ob er auf diesen Zug aufspringt. Diese Fälle werden wir jetzt vorläufig erst einmal nicht bescheiden.»
Wer bislang keine Erklärung abgegeben habe, könne sich darauf verlassen, dass die Schätzungen rechtskonform erfolgten. «Aber sagen wir es mal so: Sie werden nicht unter Wert ausfallen und sich wohl eher im oberen Drittel der Schätzrahmenbreite befinden.»
Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab 2025 gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Für die Neuberechnung mussten Immobilien-Eigentümer Grundsteuererklärungen abgeben – die Frist dafür war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen.