zum Inhalt

Grundsteuer-Anmeldefrist des Landes Sachsen nicht verlängert

In Sachsen wird die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht mehr verlängert. Das sagte Finanzministeriumssprecher Jörg Herold am Dienstag auf Anfrage. Dagegen kündigte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) an, Grund- und Immobilienbesitzern im benachbarten Freistaat weitere drei Monate Zeit zu geben. Diese Gebühr gilt nur bis zum 31. Januar. Das Enddatum wurde bereits einmal verschoben.

Grund- und Grundstückseigentümer sind bundesweit zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet. Auch in Sachsen geht es eher langsam voran. Nach Angaben des Ministeriums waren bis zum 29. Januar etwa 68 Prozent der erforderlichen Erklärungen eingegangen. Insgesamt sind in Sachsen rund 2 Millionen Grundsteuererklärungen abzugeben.

Kommentare

Aktuelles