zum Inhalt

Großangelegte Rückrufaktion von Opel, Peugeot, Citroën und DS: Fast 170.000 Fahrzeuge betroffen

Ein Softwarefehler im Motorsteuerungssystem führt zu einer großangelegten Rückrufaktion von Citroën, Peugeot, Opel und DS. Betroffen sind Fahrzeuge der Baujahre 2022 und 2023.

Großangelegte Rückrufaktion von Opel, Peugeot, Citroën und DS | Foto: Dariusz Sankowski / Pixabay

Derzeit läuft eine großangelegte Rückrufaktion von Opel, Peugeot, Citroën und DS. Rückrufe in der Automobilindustrie sind nicht ungewöhnlich. Sie dienen dazu, potenzielle Sicherheitsrisiken oder technische Mängel zu beheben, die nach der Auslieferung des Fahrzeugs festgestellt wurden.

Lesen Sie auch: Tesla muss 2 Millionen Autos zurückrufen

Erst kürzlich musste Opel den Astra Electric zurückrufen. Derzeit führt der Hersteller erneut eine Rückrufaktion durch, diesmal wegen eines Softwarefehlers im Motorsteuerungsmodul. Dieses Problem führt zu einer fehlerhaften Bewertung des Verbrauchs von Harnstoff, der zur Reinigung der Abgase verwendet wird.

Großangelegte Rückrufaktion von Opel, Peugeot, Citroën und DS: Details

Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2022 und 2023 produziert.

  • Bei Citroën sind es die Modelle C3 und C5 Aircross. Insgesamt werden weltweit 44.389 Fahrzeuge zurückgerufen. In Deutschland sind 711 dieser Fahrzeuge betroffen (KBA-Nummer: 013325, Herstellercode: JZC).
  • Peugeot ruft die Modelle 208, 308, 3008 und 5008 zurück, was weltweit 75.577 Fahrzeuge und in Deutschland 1.905 Fahrzeuge betrifft (KBA-Nummer: 013324, Herstellercode: MKS).
  • Bei Opel sind die Modelle Astra, Grandland und Mokka betroffen, insgesamt 46.435 Fahrzeuge weltweit. In Deutschland gibt es 4.179 dieser Fahrzeuge (KBA-Nummer: 013328, Herstellercode: KIV).
  • DS hat ebenfalls einen Rückruf der Modelle DS3 und DS4 angekündigt. Genauere Zahlen über die Anzahl der zurückgerufenen Fahrzeuge sind nicht bekannt (KBA-Nummer: 013327, Herstellercode: JZC).

Bisher sind keine Unfälle bekannt, die auf den Softwarefehler zurückzuführen sind und zu materiellem Schaden oder körperlichen Verletzungen geführt haben. Als Lösung planen die Hersteller, die Software des Motorsteuerungsmoduls zu aktualisieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Rückrufschreiben an den Besitzer keine Empfehlung, sondern eine verpflichtende Maßnahme ist. Wenn der Fahrzeugeigentümer diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge des betroffenen Typs tatsächlich fehlerhaft sind. Defekte betreffen oft bestimmte Versionen, beispielsweise:

  • Den Motor;
  • Die Karosserieform;
  • Andere Besonderheiten der Ausstattung.

Daher sollten Besitzer betroffener Fahrzeuge unbedingt die Servicenummer des Herstellers anrufen oder eine autorisierte Werkstatt aufsuchen. Dies verhindert Probleme.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles