Deutschlands Privatbanken bauen Schutzmaßnahmen für Kundeneinlagen ab, da der Zusammenbruch der Greensill-Bank in Bremen Milliarden von Dollar gekostet hat. Ab dem 1. Januar gilt erstmals die Obergrenze. Auch abseits der gesetzlichen Einlagensicherung im Notfall schrumpft der Kreis der Menschen, die in den von den Privatbanken gefüllten Töpfen entschädigt werden können. Die vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) im Dezember 2021 vorgeschlagenen innovativen Maßnahmen treten nun in Kraft.
Für private Einleger und Stiftungen wird die Einlagensicherung zunächst bis zu 5 Mio. € pro Bank durch Privatbanken abgesichert. Ab 2025 werden es 3 Millionen Euro sein. Einleger werden bis zu 1 Million Euro abgesichert, wenn die Reformen im Jahr 2030 vollständig umgesetzt sind. „Einleger genießen weiterhin einen weltweit einzigartigen Schutz. Dieser liegt immer noch bei einem Vielfachen der nach deutschem Recht garantierten 100.000 Euro“, erklärt Hilmar Zettler, Leiter Bankenaufsicht und Einlagensicherung beim BdB.
In Deutschland sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Kunde bei einer Bankenpanne legal. Darüber hinaus schützen fast alle Kreditinstitute freiwillig Kundengelder – oft weit über die gesetzlichen Grenzen hinaus. Für private Banken gilt der Einlagensicherungsfonds des BdB. Nach Angaben des Verbandes schützt jede Bank derzeit Einlagen von mindestens 750.000 Euro pro Kunde. Daher sind die Sicherheitsgrenzen für viele Institutionen viel höher. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ähnliche Regelungen.
Folgen der Reform
Im Zuge der Verkündung neuer Regelungen zur freiwilligen Einlagensicherung für Privatbanken wird auch der Schutz von Unternehmen folgen. eingeschränkt. Sie sind ab 2023 auf 50 Millionen Euro gedeckelt. Dieser sinkt bis 2025 auf 30 Millionen Euro und erreicht bis 2030 maximal 10 Millionen Euro pro Bank. Ab dem 1. Januar 2023 sind professionelle Anleger wie öffentliche Unternehmen und Institutionen wie Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Rundfunkanstalten generell ausgeschlossen.
Bei der Einführung der Reformen betonte der BdB: „Für die 98 % der privaten Sparer wird sich praktisch nichts ändern – ihre Einlagen bleiben weiterhin vollständig geschützt.“ Der Fokus sollte stärker auf Absicherungen liegen, die nicht professionell sein können Anleger in Bankrisiken eingeschätzt.
„Durch Reformen stärken wir die freiwillige Einlagensicherung bei Privatbanken. Wir schützen Bedürftige und schließen professionelle Einleger weitgehend aus“, bekräftigte Zettler, „Die Reformen sind das Ergebnis unserer Erfahrungen im Greensill-Insolvenzverfahren. “
Die Greensill Bank erzielte relativ hohe Sparzinsen auf Tages- und Festgeld mit niedrigen Zinsen. Die Finanzaufsicht Bafin schloss das Kundenstrominstitut Anfang März 2021. Kurz darauf öffnete die Region Bremen das Gericht Insolvenzverfahren. Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Bilanzbetrugs ein. Nach der Insolvenz von Greensill zahlte der BdB fast 3 Mrd. € Entschädigung an Privatanleger, davon 2 Mrd. € aus dem Einlagensicherungsfonds.