Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Greff prüft nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zur Altersdiskriminierung beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Verfahren vor dem Oberlandesgericht. „Ob wir wegen der Höhe des Schadensersatzes in den nächsten Prozess gehen, wird Manuel Gräfe nach Erhalt und Prüfung des schriftlichen Urteils mit uns entscheiden“, sagte sein Anwalt Olaf Methner am Mittwoch.
Die Das Landgericht hatte zuvor entschieden, dass die Altersgrenze von 47 Jahren für den DFB-Oberschiedsrichter rechtswidrig sei. Dem ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter aus Berlin wurden 48.500 Euro Schmerzensgeld wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. „Es ist zu begrüßen, dass das Gericht dem DFB eine zumindest ‚symbolische‘ Entschädigung an Manuel Greff auferlegt hat. Allerdings stellt dies noch keine wirksame Sanktion dar“, erklärte der Anwalt, der bis zum nächsten Update Berufung einlegen kann.
Der 49-jährige Earl hat laut Urteil des Landgerichts keinen Anspruch auf Wiederaufnahme in die DFB-Spielleiterliste. Landgerichtspräsident Wilhelm Wolf sagte bei der Urteilsverkündung, der Feststellungsantrag sei falsch. Die Schiedsrichter des Verbandes und der League One und League Two freuen sich alle auf dieses Urteil. Aufgrund von Altersbeschränkungen musste Greff seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen im vergangenen Jahr beenden. Er hat den Verband auf 190.000 Euro wegen Altersdiskriminierung und möglichen Einnahmeverlusten für die Saison 2021/2022 verklagt.