GEZ pfändet Konto des Rentners – obwohl er immer gezahlt hat
Allerdings kann es auch zu Streitigkeiten mit der Nachfolgeorganisation in Köln bezüglich der Frage „Haben Sie bezahlt?“ kommen em>. So auch beim Duisburger Resad Pojskic (75). Im Mai beschlagnahmte der Spendendienst sein Konto und belastete ihn mit 733,48 Euro.
Bevor die Konten beschlagnahmt wurden, gab es jahrelangen Streit um die Beiträge. Resad Pojskic behauptet, dass er regelmäßig und vierteljährlich wechselt. Der Beitragsverwalter erinnerte seine Frau jedoch immer wieder an nicht gezahlte Beiträge. Zuletzt ging im August eine Zahlungsaufforderung über 244,40 € ein.
„Ich konnte deswegen nicht schlafen und es wurde mir schlecht. Ich erzählte ihnen immer wieder, dass ich die Forderung bezahlt hatte und wir im selben Haushalt lebten“, sagte Trained der Isolator.
Doppelter Anspruch?
Er wechselte seinen Anwalt Manfred Marten aus Duisburg, der der Ansicht war, es liege eine unzulässige Doppelklage vor. Auf der Homepage des Spendendienstes heißt es: „Pro Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung wohnen.“ Rechtsanwalt Martin entgegnete: „Nach Angaben meiner Mandanten werden nicht alle Zahlungen berücksichtigt.“ . Die Frage ist, welches Zahlungskonto betroffen ist. Es scheint einige Verwirrung über den Spendendienst zu geben Gegen den soeben zugestellten Einspruch kann Einspruch eingelegt werden.
Quelle: www.bild.de