Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in Berlin eine zunehmende Spaltung bei der Bezahlung von Beamten und Angestellten. Als ein Beispiel nannte sie die ungleiche Behandlung von Mitarbeitern des Landeskriminalamtes (LKA) im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornografie: Beamtinnen und Beamte erhielten eine Zulage für die belastende Tätigkeit, Angestellte nicht. Diese seien aber den «enormen physischen und psychischen Belastungen» genauso ausgesetzt, hieß es. «Eine unterschiedliche Behandlung ist hier durch kein Argument gerechtfertigt und spaltet nur», erklärte Beatrice Hsu, die bei der GdP für den Tarifbereich zuständig ist.
Nach Angaben der GdP geht es um eine Zulage von etwa 200 Euro zusätzlich zum Gehalt. In Nordrhein-Westfalen habe man sich in der Vergangenheit zu einer übertariflichen Zahlung für den Bereich zur Bekämpfung von Kinderpornografie entschlossen, hieß es.
Zuletzt hatte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Berlin angehört, die erforderliche Zustimmung für eine Initiative aus der Hauptstadt zur Bezahlung beim Rettungsdienst gegeben. Danach bekommen dort künftig auch Angestellte eine Zulage zusätzlich zum Gehalt.