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Gesundheitsministerium: 1855 Corona-Test

Gesperrter Spielplatz
"Dieser Spielplatz bleibt bis auf Weiteres gesperrt" steht auf einem Schild der Stadt.

Laut bayerischem Gesundheitsministerium wurden während der Corona-Pandemie (Stand: 16.01.2023) 1.855 Verfahren von Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten anhängig gemacht, an denen das Ministerium beteiligt ist.

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In 42 dieser Klagen unterlag das Ministerium in Rechtsstreitigkeiten, wie eine Sprecherin in München mitteilte. Dabei handelt es sich meist um sogenannte Normkontrolle-Beschleunigungsverfahren, in denen die Gültigkeit von Rechtsnormen von Gerichten überprüft wird. Das Hauptverfahren läuft nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch.

Diese Klagen betreffen verschiedene Aspekte der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen. „Diese Entscheidungen sind im zeitlichen Kontext der Corona-Pandemie zu sehen und lassen sich nicht auf ein einziges Schlagwort reduzieren“, so das Ministerium.

Ein Beispiel sind die vorübergehenden Ausgangsbeschränkungen der ersten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung vom März 2020 gestartet, was nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom November 2022 unverhältnismäßig ist.

Nach Angaben des Ministeriums wurde der Antrag des Klägers in der Klage 822 abgewiesen. 775 Verfahren wurden zurückgezogen oder anderweitig beigelegt. Mitte Januar waren den Angaben zufolge noch 221 Verfahren offen. „Das zeigt die Tragweite des Themas“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) Anfang dieser Woche der Süddeutschen Zeitung, die über die Zahl der Verfahren berichtete.

Das Ministerium umfasst ausdrücklich nur solche Verfahren, an denen das Bayerische Gesundheitsministerium beteiligt ist, und nicht nur solche für kreisfreie Städte oder Freie Länder, in denen die zuständigen Landratsämter nicht durch das Ministerium vertreten sind.

“Bei all ihrem Handeln stellt die Landesregierung den Schutz von Gesundheit und Leben an erste Stelle”, betonte ein Sprecher des Ministeriums. „Wir prüfen laufend, welche Regelungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie notwendig sind und wie sie unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse an die Situation angepasst werden können.“

so ein Sprecher des Bayerischen Landesverwaltungsgerichts (BayVGH ) gab es bislang rund 1.700 Corona-bezogene Verfahren, darunter mehr als 800 normative Notfallkontrollverfahren zur in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dort sind noch rund 150 Verfahren anhängig.

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