Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf eine medizinische Grundversorgung. Der Umfang der Ihnen zustehenden medizinischen Versorgung und die medizinische Behandlung, die Sie erhalten, hängt jedoch von Ihrem Status und der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland ab.
Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel ordentliche Mitglieder einer Krankenkasse und haben daher Anspruch auf alle regulären Leistungen Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.
Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberfürsorgegesetz, sie können auch Leistungen nach dem Asyl-LG erhalten. Dies bedeutet, dass der Umfang ihrer Betreuung teilweise begrenzt ist und die Betreuung häufig von den zuständigen Behörden erfolgt. In diese Gruppe fallen Sie, wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder über eine Aufenthalts- oder Durchreisebescheinigung verfügen. Für diese Gruppe werden zwei Situationen unterschieden: 1. Personen, die sich seit weniger als 18 Monaten in Deutschland aufhalten; 2. Personen, die sich seit mehr als 18 Monaten in Deutschland aufhalten.
Wie sieht die medizinische Versorgung für mich aus?
Ich bin seit weniger als 18 Monaten in Deutschland.
Asylsuchende und Duldsame, die sich seit weniger als 18 Monaten in Deutschland aufhalten, haben nur Anspruch auf medizinische Notfallversorgung. Das bedeutet, dass sie nur bei akuten Erkrankungen medizinisch versorgt werden. Die Behandlung chronischer Erkrankungen ist grundsätzlich nicht abgedeckt. Ausnahmen gelten für Schwangere, die während der Schwangerschaft und Geburt in Deutschland Zugang zu allen gängigen medizinischen Leistungen haben. Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.
Wenn Sie sich weniger als 18 Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie in der Regel vor jedem Arztbesuch eine Gesundheitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Konkret bedeutet das, dass Sie entweder alle drei Monate ein Gesundheitszeugnis von einem Sozialarbeiter in der Erstaufnahmeeinrichtung oder dem Sozialamt erhalten oder sich im Krankheitsfall zunächst ein Gesundheitszeugnis in der Erstaufnahmeeinrichtung abholen müssen, bevor Sie dorthin gehen Wenden Sie sich an die Arztpraxis, an das Zentrum oder an Ihren Sozialarbeiter. Bitte beachten Sie, dass diese Gesundheitszeugnisse nur drei Monate gültig sind. Nach Ablauf der drei Monate müssen Sie sich ein neues Gesundheitszeugnis besorgen.
Anstelle eines bürokratisch aufwändigen Systems von Gesundheitszertifikaten verteilen einzelne Bundesländer/Städte sogenannte Gesundheitskarten an Asylbewerber und Geduldete. Mit dieser Gesundheitskarte können Sie ohne Behördengänge direkt zur Arztpraxis gehen. Es gilt jedoch weiterhin: Sie haben nur Anspruch auf eine Notfallbehandlung. Der einzige Vorteil einer Gesundheitskarte besteht darin, dass sie die Bürokratie für alle Beteiligten reduziert.
Die von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente müssen Sie in der Regel selbst in der Apotheke abholen. Sie können Ihre eigene Apotheke wählen. In der Regel müssen Sie das Medikament nicht bezahlen, Sie reichen lediglich das Rezept in der Apotheke ein. Das Geld erhält die Apotheke dann vom Sozialamt zurück. Eine Apotheke in Ihrer Nähe finden Sie unter aponet.de.
Ich bin dort, seit ich mehr als 18 Monate in Deutschland lebe
Asylbewerber und tolerante Menschen, die seit mehr als 18 Monaten in Deutschland leben, erhalten sogenannte „Refugee Health“. Karte”. Dies ermöglicht Ihnen die medizinische Versorgung, ohne dass Sie sich an eine zuständige Behörde wenden müssen. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, haben Sie neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch Anspruch auf die regulären Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sind Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern pflegen lediglich ein Pflegeverhältnis mit ihr. Anschließend fordert die Krankenkasse das Geld von den Behörden zurück. Die Entscheidung darüber, welche gesetzliche Krankenkasse Sie betreut, bleibt Ihnen überlassen. Welche gesetzlichen Krankenkassen es gibt und auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, erfahren Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung. Die Behörden werden Sie registrieren.
Bitte beachten Sie: Die „Refugee Health Card“ sieht genauso aus wie eine normale Krankenversicherungskarte – mit einem Unterschied: Auf der Rückseite der Gesundheitskarte steht nicht die Europäische Krankenversicherung Karte für Flüchtlinge erhältlich (EHIC). Auch die auf der Flüchtlingskrankenkarte gespeicherten Daten unterscheiden sich von denen der Risikolebensversicherung. Die Flüchtlingsgesundheitskarte enthält eine spezielle Kennung. Dadurch wird dem Arzt mitgeteilt, dass der Karteninhaber kein ordentliches Mitglied der Krankenkasse ist.
Wie finde ich eine Arztpraxis?
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland werden Sie zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dort wird in der Regel eine erste körperliche Untersuchung durchgeführt und akute Erkrankungen sofort behandelt. Sollten Sie sich unwohl fühlen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Personal vor Ort.
Sie können dann jeden Arzt aufsuchen, der mehr als nur Privatpatienten behandelt. Manche Ärzte behandeln nur Patienten, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind. Diese Patienten bezahlen ihre Ärzte direkt für ihre Behandlung. Da Sie nicht privat versichert sind, müssen Sie einen Arzt finden, der auch „Krankenkassenpatienten“ oder nur solche behandelt.
Sie können nach Bundesärztekammer suchen . Wenn Sie zunächst auf Ihr Bundesland klicken und dann auf „Erweiterte Suche“ klicken, können Sie in diesem Bundesland auch nach Ärzten suchen, die Ihre Sprache sprechen. Wenn Sie keinen Arzt finden, der Ihre Sprache spricht, können Sie einen Dolmetscher mitbringen. Wenn Sie keinen Dolmetscher kennen, können Sie das Personal der Unterkunft oder das Informationszentrum um Hilfe bitten. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel auf der Website des Landesflüchtlingsrats.
Es gibt auch Grundwortschatz für den ersten Kontakt, damit Sie es dem Arzt mitteilen können , was sind deine Symptome? Auch Körperteile und häufige Krankheiten werden aufgeführt. Es gibt auch einen nützlichen Online-Online-Fragebogen, der in mehreren Sprachen verfügbar ist. Am wichtigsten beim Sehen eine Arztinformation.
Wird die psychiatrische Behandlung bezahlt?
Asylsuchende und Duldungswillige können beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten stellen. Holen Sie sich Hilfe von einem Sozialarbeiter oder einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter Website des Landesflüchtlingsrates. Wird der Antrag nicht sofort abgelehnt, wird er von einem vom Sozialamt beauftragten Arzt begutachtet und beurteilt. Solche Anträge werden jedoch häufig abgelehnt, weil die Behörden dies nicht wollen Verwirrung über die Ungewissheit des Aufenthaltsstatus Menschen, die für die Behandlung bezahlen. Daher können spezielle Behandlungszentren für Flüchtlinge kostenlose Behandlungsplätze für diejenigen bereitstellen, die für die psychiatrische Behandlung nicht bezahlen. Da die Zahl jedoch so gering ist, ist dies schwierig erhalten Sie einen Platz in diesen Behandlungszentren. Die Adressen dieser Behandlungszentren finden Sie unter Flüchtlinge und Opfer Folter gefunden auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Nationales Psychosoziales Zentrum.
Was ist, wenn ich keine Dokumente habe?
Auch wenn Sie sich ohne Dokumente in Deutschland aufhalten Nach dem Asylbewerberwohlfahrtsgesetz haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung bei akuter Erkrankung auf medizinische Versorgung. Um diese Versorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst ein Gesundheitszeugnis vom Sozialamt einholen. Ohne ein Gesundheitszeugnis geht ein Arzt nicht Sie werden behandelt. Das Sozialamt informiert dann auch die Ausländerbehörde über Ihren Aufenthalt.
Es gibt jedoch Organisationen, die Menschen ohne Papiere anonym medizinisch versorgen. Die Hilfe dieser Organisationen ist kostenlos. Ihr Eine Weiterleitung der Aufenthaltserlaubnis an das Sozialamt oder die Ausländerbehörde erfolgt nicht. Dies können Sie auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de. Besuchen Sie auch Malteser und Medibüros Suchen Sie in Ihrer Nähe nach anonymer medizinischer Hilfe.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser sind Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre Daten an andere Personen oder Behörden weiterzugeben. Scheuen Sie sich daher im Notfall nicht, ins Krankenhaus zu gehen oder die Notaufnahme Ihres Arztes anzurufen.
Was kann ich im Notfall tun?
In einem dringenden medizinischen Notfall können Sie den Rettungsdienst auf Deutsch unter der 112 erreichen. Der Anruf ist kostenlos. Sie können auch die Notaufnahme jedes Krankenhauses aufsuchen. Möglicherweise Es kann vorkommen, dass Sie längere Zeit in der Notaufnahme warten müssen.
Wenn jemand Anzeichen einer Vergiftung zeigt, können Sie sich an kindergesundheit-info.de Finden Sie eine Giftnotrufzentrale in Ihrer Nähe. Giftnotrufzentralen sind Tag und Nacht geöffnet.
Wenn Sie Medikamente außerhalb der regulären Öffnungszeiten kaufen möchten, müssen Sie eine sogenannte „Notfallapotheke“ aufsuchen. Die nächstgelegene Notfallapotheke können Sie unter aponet.de suchen.
Wichtig
Ärzte dürfen ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Sie an andere Personen oder Behörden weitergeben. Dies wird als ärztliche Schweigepflicht bezeichnet.