Medikamentenbetrug, der vor einem Jahrzehnt von Arzthelferinnen und Apothekenmitarbeitern begangen wurde, hat weitere rechtliche Konsequenzen. Am Freitag soll am Oberlandesgericht Rostock Berufung gegen das Urteil im Fall eines Apothekers verhandelt werden, der eine der Frauen beschäftigt hatte, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Im Jahr 2018 verurteilte das Landgericht Schwerin die Frauen zu einem Jahr auf Bewährung und acht Monaten bzw. zwei Jahren Gefängnis wegen Diebstahls von Drogen, insbesondere von Aufputschmitteln und Wachstumsmitteln, und diese Medikamente werden in Krafttrainingseinrichtungen verkauft zu Dopingzwecken. Beide Frauen gaben es zu. Dadurch entstand für die Krankenkasse ein Schaden von knapp 370.000 Euro.
In einer Berufung gegen die zivilrechtliche Entscheidung in diesem Fall verlangte der Apotheker nun von der Arzthelferin knapp 95.000 Euro, die ihm nun zugesprochen wurde. Zahlungen an Krankenkassen aufgrund von Betrug. Er versuchte außerdem, den verschreibenden Arzt zu verurteilen, und verwies auf die unzureichende Organisation der Praxis und die Überwachung des Personals. Den Betrag forderte er auch von ihm ein. Nach Angaben des Gerichts hatte der Apotheker mit seinem Mitarbeiter eine Arbeitsgerichtsvereinbarung abgeschlossen.