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Geständnisse und Überraschungen im Green Vault-Prozess

Prozess
Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzen bei der Fortsetzung des Prozess im Verhandlungssaal im Landgericht neben den Anwälten auf ihren Plätzen.

Drei Tage nach ihrem ersten Geständnis im Prozess des Schmuckdiebstahls aus dem historischen Grünen Gewölbe haben zwei weitere Angeklagte der Familie Remmo vor dem Dresdner Landgericht ihre Identität bekannt gegeben. Ein 26-jähriger Mann hat zugegeben, an dem Museumseinbruch beteiligt gewesen zu sein, und gesagt, er sei “dabei gewesen, als das Verbrechen passiert ist”. Er gab zu, über die Mauer geklettert zu sein, stand dann aber wieder am „Schmiere“-Fenster. „Ich wurde beauftragt, das Diebesgut abzuholen.“

In seiner Aussage erklärte er, dass er keine weiteren Angaben zum Geschehen machen könne und seine konkrete Erinnerung verschleiert sei. Er versucht die Wahrheit zu verbergen, es ist ihm unmöglich, zur Aufklärung beizutragen. Er hat nie erfahren, was mit dem Schmuck passiert ist. Er bereue “zutiefst” und schäme sich für seine Taten. „Ich will nur zurück zu meiner Familie und meiner Freundin, und mir droht eine gerechte Strafe“, betonte er.

Kunst, die am 25. November im Museum der Sächsischen Staatsschatzkammer stattfand. 2019 Der Warendiebstahl gilt als einer der schlimmsten Einbrüche in Deutschland. Laut Anklage stahlen die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von mehr als 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als 1 Million Euro Sachschaden – sie steckten ein altes Haus in Brand Stadtverteiler

Noch eine überraschende Aussage

Der 23-Jährige gab auch eine überraschende Aussage ab, mit der er nicht einverstanden war – dem sogenannten Gerichtsverfahren, einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwälte. „Ich bin nicht in Dresden“, schrieb sein Verteidiger in einer Erklärung. Er hatte nichts mit der Planung des Verbrechens zu tun, er war weder an seiner Vorbereitung noch an seiner Durchführung beteiligt. „Ich habe die Axt, um den Fall zu lösen“, gibt er zu. Später wurde er kritisiert, weil er „zu kurze Stiele“ und zu kleine Blätter hatte, sodass es länger dauerte, das Glas zu zerbrechen.

Ihm wurde kein bestimmter Anteil an der Beute versprochen. Er bedauere, den Gesetzentwurf unterstützt zu haben, und sei bereit, „die Verantwortung dafür zu übernehmen“. Er wusste, dass die Juwelen wertvoll waren, erkannte aber erst später ihre kunsthistorische Bedeutung für Sachsen.

Der Staatsstreich 2019, der am Dienstag ebenfalls für internationale Schlagzeilen sorgte, als drei Verwandte des Paares ihre Beteiligung an den Putschvorbereitungen im November zugaben. Die Bereitschaft dazu geht aus einer Einigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hervor, nachdem der Großteil der Beute aus dem Diebstahl teilweise beschädigt zurückgegeben worden war. Dazu müssen Angeklagte ihre kriminelle Planung, Vorbereitung und Ausführung, ihre Rolle erläutern und Fragen beantworten.

Plötzlicher Antrag auf schriftliche Frage

Nach der Aussage stellte der Verteidiger unerwartet die Frage. Stattdessen sollten Fragen schriftlich gestellt werden, damit eine Rücksprache mit der Verteidigung noch möglich ist. Richter Andreas Ziegel und die Staatsanwaltschaft unterbrachen den zweieinhalbstündigen Prozess, nachdem sie Unverständnis geäußert hatten. Ob der „Deal“ zwischen den Prozessbeteiligten noch bestand, war zunächst unklar.

Seit knapp einem Jahr müssen sich die 23- bis 29-Jährigen für schwere Bandendiebstähle, Brandstiftung und besonders schwere Brandstiftung verantworten. Die Deutschen aus einer bekannten arabischen Familie in Berlin waren Brüder und Cousins.

Gerichtssprecher Andreas Ferron glaubt, dass das Beharren der Verteidigung auf der “Frage-und-Antwort-Liste” die Stimmung verschlechtern wird. Das Gericht ärgerte sich über die Forderung. „Aber natürlich muss bei der Strafminderung auch das nicht gehandelte Geständnis berücksichtigt werden.“ Gleiches gelte für die Tatsache, dass ein Teil der Beute zurückgegeben wurde. Nach seiner Einschätzung könnte der Prozess nun länger dauern als bisher angenommen. Die Verteidigung lehnte es ab, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger das Strafregister eines der Angeklagten wegen Drogenkonsums prüfte. “Sicher ist, dass das Gericht weitere Verteidigertermine vereinbaren muss.”

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