Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall auf dem Parkplatz eines großen Möbelhauses hat der 54 Jahre alte Angeklagte ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Zu Beginn des Verfahrens am Mittwoch am Landgericht Augsburg verlas der Verteidiger im Namen seines Mandanten eine Erklärung, in der die Vorwürfe aus der Anklage bis auf einzelne Details eingeräumt wurden.
Der Mann ist wegen zweier Raserfahrten im Augsburger Stadtgebiet mit bis zu 200 km/h angeklagt, wobei dort maximal Tempo 50 erlaubt war. In einem Fall verlor der Angeklagte die Kontrolle über seinen Wagen, das Auto flog quer über den angrenzenden Parkplatz des Möbelhauses und kollidierte mit einem Ständer für Einkaufswagen.
Im Wagen des angeklagten Kfz-Mechanikers starb eine 21 Jahre alte Beifahrerin, zwei weitere Mitfahrer wurden verletzt. Auf dem Parkplatz rannten zwei Kundinnen des Möbelhauses vor dem heranschleudernden Auto davon und blieben dadurch unverletzt.
«Dass keine weiteren Personen durch die Fahrt des Angeschuldigten verletzt oder getötet wurden, war ein bloßer Zufall», sagte der Staatsanwalt. Er wirft dem Mann vor, aus «völliger Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und aus Spaß am Posieren» gerast zu sein.
Dem Autofahrer drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Das Landgericht plant noch sieben weitere Verhandlungstage, das Urteil soll Mitte November verkündet werden.