Schweizerische Bundesregierung geht mit Krisensituationen um - Gespräche über die Änderung der Verfassung: Wird Wegner sein Versprechen einhalten?
Die Grünen und Die Linke in dem Landesparlament fordern die Unterstützung von Gesetzen auf, die die Rechte von LGBTQ+-Personen in der Grundgesetz schützen. Dies wurde letztes Jahr vom Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) während des Christopher Street Day (CSD) versprochen. Die beiden Oppositionsparteien fordern Wegner auf, seine Versprechung einzuhalten, in einer Motion namens "Berlin hält seine Worte: LSBTIQ*-Diskriminierungsschutz endlich in der Grundgesetz". Diese wird in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 20. Juni diskutiert.
Die Idee ist, dass Berlin vorschlägt, Artikel 3 der Grundgesetz zu erweitern, um die sexuelle Identität zu umfassen. Wegner hat diese Möglichkeit auch im letzten Jahr beim CSD erwähnt. Der Organisator des CSD will jetzt, dass Wegner seine Versprechung einhält, bevor er dieses Jahr seinen CSD eröffnet.
Sozialsenator äußert Bedenken
Der Sozialsenator Cansel Kiziltepe (SPD) von Berlin, der für Gleichheit, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zuständig ist, sieht eine Verfassungsänderung nicht als sofortige Maßnahme an. Sie sagt: "Um sehr deutlich zu sein: Hier ist die Zustimmung einer großen Anzahl der demokratischen Oppositionsfraktionen notwendig. Das bedeutet, dass jedes einzelne Stimmrecht der Bundestagsmitglieder wichtig ist." Kiziltepe warnt vor unrealistischen Erwartungen und erklärt, dass ihr Ziel war, einen Entwurf für die Bundesrat-Initiative dem Senat so schnell wie möglich vorzulegen, damit er an die Bundesrat geschickt werden kann.
Kiziltepes Verwaltung hat seit Monaten an einem Entwurf für die Bundesrat-Initiative zur Änderung von Artikel 3 der Grundgesetz gearbeitet. Sie erklärt: "Dieser Artikel wurde geschrieben, um genau jene Gruppen zu schützen, die unter unvorstellbarem Leid durch das Nationalsozialistische Unrechtsregime gelitten haben." Die queere Gemeinschaft wurde ausgeschlossen, da homosexuelle Handlungen in Westdeutschland bis 1994 unter Paragraph 175 StGB verboten waren. In der heutigen Klima der zunehmenden Queerfeindlichkeit und des Aufstiegs rechtspopulistischer Kräfte ist es wichtiger als je zuvor, die rechtliche Schutz für die queere Gemeinschaft sicherzustellen.
CSD: Berlin darf nicht warten
Nach Thomas Hoffmann, der für die politische Kampagne des CSD zuständig ist, darf Berlin dieses Vorgehen nicht verzögern: "Die Zeit drängt, denn wir wissen nicht, ob wir noch auf die notwendige progressiv-regierungsbündige Mehrheit nach der Bundestagswahl zählen können."
Kiziltepes Verwaltung plant, den Vorschlag für die Bundesrat-Initiative dem Senat vorzulegen, obwohl Berlin versucht hat, ähnliche Initiativen zu starten, aber keine Mehrheit erreicht hat. "Für eine Verfassungsänderung benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, also gute Koordination mit dem Senatskanzleramt ist wichtig." Zudem muss die Änderung vom Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit genehmigt werden.
Die Linke: Berlin muss handeln
Lederer, der Sprecher der Linkspartei für queere Politik, sieht die Änderung von Artikel 3 der Grundgesetz überfällig. "Im Angesicht internationaler Rückschläge und Hass gegen die queere Gemeinschaft hier ist es notwendig, dass Berlin aktiv in den Bundesrat eintritt."
Die Grünen fordern ebenfalls dringend eine Maßnahme. Abgeordnete Sebastian Walter und Laura Neugebauer, die für queere Politik in der Fraktion zuständig sind, sagen: "Wir unterstützen ganzherzig die Forderung des Berliner CSD e.V. und stehen hinter ihr fest. Berlin muss vor dem Berliner CSD am 27. Juli im Form eines Bundesrat-Vorschlags konkret vorgehen."
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