Er hat seine eigene Verfolgungsjagd mit 219 km/h gefilmt: Ein 49-jähriger Mann wurde in einem Prozess wegen einer Reihe von Straftaten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Berlin befand den Angeklagten am Montag wegen Rennverbots und Drogenhandels für schuldig. Außerdem erhielt er ein dreijähriges Fahrverbot. In der Urteilsbegründung heißt es, der Angeklagte habe schwerwiegend gegen die Verkehrsregeln verstoßen und mit seinem Mobiltelefon seine Fahrt mit unangemessener Geschwindigkeit „zum Zweck der Angeberei und Angeberei“ aufgezeichnet.
Der 49-jährige Mann, der zu diesem Zeitpunkt keinen Führerschein besaß, fuhr im Juni 2022 mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn A11 im Bezirk Banim, eine Hand am Lenkrad und die andere Aufnahme der vorausliegenden Autobahn und Geschwindigkeitsanzeige mittels Handykamera – 58 Sekunden. Der Vorsitzende Richter sagte, er habe das Video von seinem Handy während der Fahrt an einen Freund geschickt und mit der Frau Sprachnachrichten ausgetauscht. Sein rücksichtsloses Verhalten war aus egoistischen Gründen motiviert: „Er wollte ein Hochleistungsauto testen.“ Der Mann wollte 250 km/h erreichen.
Die Polizei entdeckte die Reiseroutenaufzeichnungen auf dem Mobiltelefon des Angeklagten, als gegen ihn wegen des Verdachts des Kokainhandels ermittelt wurde. Der 49-Jährige gestand gegenüber seinem Verteidiger und erklärte, er wolle seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Drogen bestreiten. Den Führerschein erhielt er erst im Januar 2023. Er gab zu, „kurzzeitig“ sehr schnell gefahren zu sein und den Vorfall gefilmt zu haben.
In dem Fall, in dem der Angeklagte Geschwindigkeitsübertretungen begangen hatte, ging das Gericht ebenso wie die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um eine illegale Rennveranstaltung handelte. Das Gericht befand, dass der Vorwurf des bewaffneten Waffenhandels nicht erhärtet sei. Der Richter überließ sich weitgehend der Verteidigung, die eine Höchststrafe von vier Jahren plädierte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.