Er half der Familie, wurde dann zum Verbrecher: Nach jahrelangem Kindesmissbrauch wurde ein 59-jähriger Berliner zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Hauptstadtbezirksgericht am Freitag eine Folgesicherungsverwahrung an. Die Richter betrachteten 128 sexuelle Übergriffe als bestätigt zwischen Mai 1999 und September 2021. Bei den Opfern handelte es sich um vier Jungen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Der Mann wurde des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren Missbrauchs der Station für schuldig befunden. Der 59-Jährige muss 20.000 Euro Opferentschädigung zahlen.
Das Urteil besagt, dass der Mann Familien geholfen hat, die Schwierigkeiten mit der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder hatten. Er kümmerte sich damals um das Kind seiner Schwester und das Kind eines guten Freundes. Er geht seiner Routine nach und wartet, bis eine emotionale Verbindung aufgebaut ist, bevor er ihn angreift. „Die Kinder haben ihn als Vaterfigur gesehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagten nutzten dies aus und machten sie zu ihren Opfern. Ein Junge ist noch heute in Therapie – „er konnte nicht mit dem Konflikt umgehen, dass jemand, der ihm so nahe stand, etwas so Schlimmes tat“.
Laut Richter war es erforderlich, den Angeklagten ohne Vorstrafen wegen Wiederholungsgefahr nach Verbüßung der Strafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dies wird durch das vorhandene Gefälle verursacht. Der Mann sei ein Pädophiler – „ohne Behandlung ist er immer noch gefährlich“. Der Behandlungserfolg kann jedoch nicht garantiert werden und die Sicherungsverwahrung ist unerlässlich.
Der 59-jährige Mann aus Berlin-Wedding befindet sich seit Februar 2022 in Untersuchungshaft. Der fünfmonatige Prozess ist nicht öffentlich. Es wird davon ausgegangen, dass der Mann teilweise gestanden hat. Die Zahl der verurteilten Delikte sei laut Gericht ein „absolutes Minimum“.
Die Staatsanwälte fordern eine 12-jährige Haftstrafe und eine Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger fordern eine Strafminderung ohne Sicherungsverwahrung. Ein Urteil steht noch aus.