Mitarbeiter müssen in ihrer Freizeit keine geschäftlichen SMS lesen. Das hat das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) in einem jetzt im September 2022 veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fall betraf eine kurzfristige Dienstplanänderung für einen Notfallsanitäter. Der Spiegel hatte zuvor über das Urteil berichtet. (Az.: 1 Sa 39 öD/22)
Im Vordergrund steht die Frage, ob Pflegekräfte in ihrer Freizeit auf kurzfristige Änderungen im Dienstplan des nächsten Tages reagieren müssen. In zwei Fällen war er telefonisch, per SMS und in einem Fall per E-Mail nicht erreichbar und meldete sich wie ursprünglich geplant bei seinem Dienst. Ein Arbeitgeber wertet das Verhalten seines Mitarbeiters als unentschuldigtes Fehlen und mahnt ihn erst und dann später ab. Die Notsanitäter gingen vor das Arbeitsgericht (ArbG) und wurden besiegt. Im Berufungsverfahren entschied das LAG zugunsten des Mannes.
Nach dem LAG musste der Arbeitgeber berücksichtigen, dass der Kläger die ihm zugesandten SMS erst bei Arbeitsantritt zur Kenntnis nahm. Zu diesem Zeitpunkt musste der Kläger weiterarbeiten, wozu auch das Lesen offizieller Informationen gehörte, die er von seinem Arbeitgeber in seiner Freizeit erhalten hatte.
Das LAG entschied, dass der Kläger nicht in böser Absicht gehandelt habe. Das Recht, nicht verletzt zu werden, dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch dem Schutz der Persönlichkeit. „Es ist eines der wichtigsten Persönlichkeitsrechte, ein Mensch entscheidet selbst, wem er in dieser Zeit dienen möchte.“