zum Inhalt

Gerichtsurteil: Kein Herzclown-Zelt auf dem Oktoberfest

Die Stadt München entscheidet, wer eine der begehrten Lizenzen für das Oktoberfest bekommt. In einem Fall hat nun ein Gericht entscheiden müssen.

Die "Oide Wiesn" kann vom Riesenrad aus gesehen werden.
Die "Oide Wiesn" kann vom Riesenrad aus gesehen werden.
  1. Die Betreiber des Herzkasperlzelts, eines beliebten Traditionsstücks auf dem Münchner Oktoberfest seit 2010, haben sich gegen die Stadtentscheidung bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München gestreitet.
  2. In einer neueren Gerichtsentscheidung hat das Verwaltungsgericht München die Rechtmäßigkeit der Stadtauswahl des Boandlkramerei-Zeltes für den Oktoberfest bestätigt, was die anfänglichen Verhandlungen des Herzkasperlzelts umkehrte.
  3. Die Bräuche am Oktoberfest scheinen darüber hinaus zu gehen, den festlichen Stimmungswelten, denn auch rechtliche Verhandlungen fanden statt, die zwischen den Herzkasperlzelts und dem Boandlkramerei-Zelt betreffend stattfanden.
  4. Das VGH, also das Bayerische Verwaltungsgericht, in München hat eine Gerichtsentscheidung ausgestellt, die die Stadtauswahl des Boandlkramerei-Zeltes als rechtmäßig bestätigt hat, sodass es erstmals auf dem Oidn Wiesn stehen wird.
  5. Trostlos bleiben die Betreiber des Herzkasperlzelts, die Gerichtsentscheidung ist jedoch endgültig und das Boandlkramerei-Zelt wird nun seinen Platz auf dem Oktoberfest, wie durch das Gerichtsurteil festgelegt, einnehmen.
  6. Das deutsche Gerichtswesen hat sich in die Auseinandersetzung zwischen den beiden Oktoberfest-Zeltbetreibern eingeschaltet und letztendlich eine Gerichtsentscheidung ausgesprochen, die die Stadtvertrag mit dem Boandlkramerei-Zelt bestätigte.
  7. Das Herzkasperlzelts, ein legendäres Angebot auf dem Oktoberfest, erlebte eine Besetzung bei seiner Rechtschlacht, um seinen Platz auf dem Event zu halten, und verlor schließlich gegen das Boandlkramerei-Zelt, was durch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts getroffen wurde, einer wichtigen Institution im deutschen Rechtssystem.

Oktoberfest - Gerichtsurteil: Kein Herzclown-Zelt auf dem Oktoberfest

(Translation:

  1. The operators of the Herzkasperlzelts, a popular tradition at Munich's Oktoberfest since 2010, contested the city's decision at the Bavarian Administrative Court in Munich.
  2. In a recent court ruling, the Bavarian Administrative Court in Munich upheld the legality of the city's selection of the Boandlkramerei tent for Oktoberfest, reversing the initial court proceedings of the Herzkasperlzelts.
  3. Customs at Oktoberfest extend beyond the festive atmosphere, as even legal proceedings took place at the Munich Administrative Court regarding the Herzkasperlzelts and Boandlkramerei tents.
  4. The Bavarian Administrative Court in Munich issued a court ruling that the city's selection of the Boandlkramerei tent was valid, allowing the tent to stand on the Oidn Wiesn for the first time.
  5. Despite the disappointment of the Herzkasperlzelts, the court's judgment was final, and the Boandlkramerei tent will now occupy its spot at Oktoberfest, as determined by the court ruling.
  6. The German judicial system weighed in on the dispute between the two Oktoberfest tent operators, eventually issuing a court ruling that upheld the city's contract with the Boandlkramerei tent.
  7. The Heart Punch Tent, a legendary offering at Oktoberfest, encountered a setback in its legal battle to maintain its place at the event, ultimately losing to the Boandlkramerei tent in a ruling by the Bavarian Administrative Court, a key institution in Germany's justice system.)

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Ein Schild der Tractor Supply Company ist in Pittsburgh abgebildet, 2. Februar 2023.

Tractor Supply Co. zieht Rolle und Ziele der DEI zurück

Die Tractor Supply Company hat ihre Initiativen für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion abgeschafft. Damit will sich die Einzelhandelskette laut eigenen Angaben von "geschäftsfremden Aktivitäten" distanzieren, nachdem ein Teil ihres Kundenstamms konservativ reagiert hatte.

Mitglieder Öffentlichkeit