Der frühere Top-Schiedsrichter Manuel Gräfe hat im Rechtsstreit mit dem DFB wegen Altersdiskriminierung 48.500 Euro zugesprochen bekommen.
Doch der 49-jährige Berliner hat keinen Anspruch auf Wiederwahl in die Bundesliga-Schiedsrichterliste. Dieser Deklarationsantrag ist falsch. Das Urteil verkündete Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main. Kernstück des Verfahrens ist die vom DFB festgelegte Altersgrenze von 47 Jahren für Schiedsrichter der 1. und 2. Bundesliga.
Aus Altersgründen musste Greff nach 289 Einsätzen im vergangenen Jahr seine Bundesliga-Karriere beenden. Er verklagte den Verein, den er in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich kritisiert hatte, auf 190.000 Euro Schadensersatz. Das Hauptziel der Klage sei jedoch: “Ich will beweisen, dass das Alter der Weg ist, mich loszuwerden”, betonte Greif bei der Anhörung am 16. November.
Der Deutsche Fußball-Bund dementierte dies. Der Schiedsrichter konnte laut Gericht keinen Leistungsnachweis erbringen, weshalb er weiterhin auf der Schiedsrichterliste steht.
Am Tag vor der Entscheidung des Gerichts gab der frühere WM-Schiedsrichter Felix Breich aus München bekannt, dass er hofft, nach diesem Sommer mit 48 Jahren in der Bundesliga weiterspielen zu können. Altersbeschränkungen sind in der DFB-Satzung nicht festgelegt, aber seit vielen Jahren gängige Praxis. DFB-Chefschiedsrichter Fröhlich hat das Gerede zuletzt abgemildert. 47 Jahre sollten nur ein Anhaltspunkt sein.