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Gerichte bezeichnen die ältere Generation als Kriminelle

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Gerichte bezeichnen die ältere Generation als Kriminelle

Die Angriffe gegen Mitglieder der letzten Generation sind legal, da die Climate Group eine kriminelle Organisation ist. Darüber entscheidet derzeit das Landgericht München. Daher wies das Gericht die Klage mehrerer Aktivisten der Organisation ab.

In einem rechtskräftigen Urteil hat das 1. Landgericht München die Klimaschutzgruppe Last Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Strafschutzabteilung des Gerichts stellte fest, dass die Ziele und Aktivitäten des Vereins auf die Begehung von Straftaten abzielten. Als Begründung führte das Gericht unter anderem die Blockaden von Straßen und Flughäfen durch eine frühere Generation von Klimaaktivisten an.

Mit dem Urteil wies das Gericht zehn Klagen von Klimaaktivisten gegen vom Landgericht München genehmigte unbegründete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ab. Weitergehende Rechtsbehelfe stehen ihnen nicht mehr zur Verfügung. Das Bezirksgericht stellte fest, dass Last Generation als Verein einzustufen sei, da es sich aufgrund früherer Ermittlungen um einen langjährigen Verein handele. Um zu beurteilen, ob der Vereinszweck die Begehung einer Straftat ist, ist es für die Einstufung als kriminelle Vereinigung nicht erforderlich, dass dies der Hauptzweck ist. Es reicht aus, wenn die Straftat einer von mehreren möglichen Zwecken ist.

Verhaltensweisen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

Im konkreten Fall der letzten Generation gehören dazu die Nötigung von Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch Anstechen, sowie Sachbeschädigungen Die wichtigsten definierenden Ziele der Gruppe. Das Gericht stellte fest, dass diese Maßnahmen auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Das Gericht entschied, dass das kriminelle Verhalten, den Betrieb verschiedener Flughäfen zu stören und zu blockieren und Operationen zur Unterbrechung des Flusses verschiedener Ölpipelines zu koordinieren, nicht als irrelevant angesehen werden kann. Daher war der Durchsuchungsbefehl rechtmäßig.

Das Gericht betonte, dass der gesellschaftliche Diskurs mit rechtswidrigen Mitteln verletzt wird, wenn eine Gruppe versucht, sich (vielleicht moralisch überlegen) über die verfassungsmäßige Ordnung und den demokratischen Prozess zu stellen. Das Gericht betonte, dass Kriminalität kein Mittel der freien, demokratischen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung sei, sondern Ausdruck krimineller Energie, die juristisch nüchtern zu bewerten sei.

Der Entscheidung liegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Angehörige der „letzten Generation“ zugrunde. In diesem Verfahren wurde ihnen unter anderem die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Landgericht München erließ im Mai mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehle. Das Bezirksgericht hat nun das Erfordernis der Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls bestätigt.

Quelle: www.ntv.de

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