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Gericht: Wohnparkzone bei Kinderspital verboten

Die Wohngegend um das Altonaer Kinderkrankenhaus ist umstritten und stellt die Angestellten des Krankenhauses mit Pflegeplätzen für die Autos. Das Krankenhaus klagte und war erfolgreich - mindestens in erster Instanz.

Kinderspital erfolgreiche Klage gegen Bewohnerparkplatz
Kinderspital erfolgreiche Klage gegen Bewohnerparkplatz

bewohnertparkplatz - Gericht: Wohnparkzone bei Kinderspital verboten

Die Errichtung eines Bewohnerparkplatzes um Hamburg-Altona Kinderkrankenhaus war rechtswidrig. Laut Angaben des Presseagenturs der Deutschen Presse-Agentur hat das Verwaltungsgericht den Klageantrag des Krankenhauses gegen den im März 2022 errichteten Parkplatzzone zugunst des Krankenhauses entschieden. Die Entscheidung fiel laut Angaben des Sprechers am Donnerstag und ähnelte einer Entscheidung aus dem Mai, in der das Gericht die Parkplatzzone Grindelhof wegen ihrer überschrittenen Größe von mehr als 1.000 Metern Seitenlänge um 27 Meter bereits als rechtswidrig erklärt hatte.

Die Entscheidung zum Altonaer Parkplatz betrifft noch nicht das Rechtsverbindliche. Der Sprecher konnte noch nicht sagen, was die Folgen der neuen Entscheidung sein werden, da die Gründe der Entscheidung noch nicht veröffentlicht waren.

Im Grindelhof-Urteil kritisierte das Gericht, dass die Bewohnerparkplatzzone die zulässige Größe von höchstens 1.000 x 1.000 Metern überschritt. Gegen dieses Urteil hat die Verkehrsbehörde Berufung eingelegt.

Die Sprecherin des Krankenhauses konnte noch nicht sagen, was die Folgen der neuen Entscheidung sein werden, da die Gründe für die Entscheidung noch nicht veröffentlicht waren.

Das Krankenhaus hatte seinen Klageantrag Ende 2022 gestellt. "Unser Personal kann aufgrund der eingeführten Bewohnerparkplätze keine Parkplätze mehr finden und das führt dazu, dass wir weiteres spezialisiertes Personal rekrutieren können", sagte Christiane Dienhold, die Geschäftsführerin des Altonaer Kinderkrankenhauses. "Unser Personal und die Familien unserer Patienten müssen schweren Bedingungen gegenüberstehen. Wir haben die Abschaffung des Parkplatzes A109 gefordert und freuen uns, dass unsere Forderung bewilligt wurde."

Hamburg fordert neue Größenregelungen für Bewohnerparkplätze auf Bundesebene

Der allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht zurzeit eine Größe von 1.000 x 1.000 Metern für Bewohnerparkplätze vor, wie der Sprecher der Verkehrsbehörde berichtete. "Leider tut dieses Maß auch oft nicht gerecht an den geographischen Verhältnissen und den lokalen Bedürfnissen der Menschen in Hamburg.", so der Sprecher.

Die Stadt fordert deshalb auf Bundesebene eine flexibelere Rechtsgrundlage, "um die Zonen besser den Anforderungen an Ort und den Wirklichkeiten in den Nachbarschaften anzupassen.", so der Sprecher.

Weiterhin betonte er, dass das Gericht im Grindelhof-Urteil nur die spezifische Erweiterung des Bewohnerparkplatzes und nicht die Parkraumverwaltung insgesamt thematisiert hatte.

Der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur berichtete, dass das Verwaltungsgericht in Hamburg den Bewohnerparkplatz um das Altonaer Kinderkrankenhaus abgelehnt hat, was dem Urteil aus dem Mai, in dem eine ähnliche Zone in Grindelhof als rechtswidrig erklärt wurde, ähnelte. Trotz des Gerichtsentscheids wurde Berufung zugelassen, wodurch das Urteil noch nicht rechtsverbindlich ist.

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