Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klimaklage gegen BMW gescheitert. Der Verein hatte von dem Münchner Autobauer gefordert, dass er den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt. Der Konzern hatte die Forderung als unbegründet abgelehnt. Die Entscheidung des Landgerichtes München I vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kläger sehen durch die CO2-Emissionen des Autovertriebs ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht schloss einen solchen Eingriff zwar nicht aus, entschied aber, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung drohe.
Die Richter beriefen sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zum Klimaschutz verpflichtet. In dem vorliegenden Fall seien keine Besonderheiten ersichtlich, die zu einer abweichenden Bewertung führen könnten. Eine ähnliche Klage der Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz hatte das Landgericht Stuttgart im September ebenfalls abgewiesen.
BMW begrüßte das Urteil des Landgerichts. «Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente – nicht aber im Gerichtssaal», sagte ein Sprecher.