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Gericht: Verlegung der Lützerather Mahnwache kann gestattet werden

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Verlegung zweier Nachtwächter, die sich gegen den Abriss von Lützerath ausgesprochen hatten, im Eilverfahren als zulässig eingestuft. Seit Dienstag gilt ein Aufenthalts- und Einreiseverbot für die Siedlung Lützerath, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Darüber hinaus widersprach RWE als Eigentümerin dieser Flächen Demonstrationen auf ihrem Privatgrundstück.

Der von der Polizei ausgewiesene neue Standort entspricht dem alten Standort in Lützerath und respektiert die Demonstration der Rechte der Demonstranten (Az.: 6 L 25/23 und 6 L 26/23). Gegen den Eilbescheid kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Die beiden Mahnwachen „Keine Evakuierung von Lützerath“ und „Verlassen der Dorfkirche“ sind in Lützerath als ihre jeweiligen Versammlungsorte eingetragen. <

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