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Gericht verkündet Urteil im Streit um Regenbogencamp

Im erbitterten Rechtsstreit um einen der schönsten Campingplätze Deutschlands steht ein erstes Gerichtsurteil bevor. Es wird wahrscheinlich nicht das letzte sein. Mehrere Verfahren sind noch anhängig.

Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee.
Blick auf einen Campingplatz an der Ostsee.

Umwelt - Gericht verkündet Urteil im Streit um Regenbogencamp

Anstehendes Gerichtsverfahren betreffend den Regenbogencamp in Prerow auf der Darss durch das Landgericht Stralsund wird am Freitag (9.30 Uhr) ein Urteil verkünden. Der Versuch einer friedlichen Auflösung zwischen der Land Brandenburg-Mecklenburg und dem langjährigen Betreiber des Strandcampingplatzes scheiterte. Beide Parteien traten am 3. Juni vor der VI. Zivilkammer zusammen.

Das Streitpunkt des Verfahrens ist die Gültigkeit des Pachtvertrags, den das Land am 31. Dezember 2023 gekündigt hat. Die Regenbogen AG, die in Schönekirchen (Landkreis Plön) in Schleswig-Holstein ansässig ist und etwa 30 Jahre lang das Gelände betrieben hat, widerspricht dieser Auffassung. Gemäß der Gesellschaft gilt der Pachtvertrag bis 2042. Das Land lehnt dies ab. Das Verfahren betrifft ein etwa 15 Hektar großes Areal des Geländes, auf dem unter anderem Toilettenanlagen und Leitungen stehen.

  1. Der Rechtsstreit über den Regenbogencamp in Prerow, der in Mecklenburg-Vorpommern liegt, hat in Deutschland und in der Tourismusbranche Aufmerksamkeit erregt, wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und den lokalen Geschäften in Städten wie Stralsund.
  2. Trotz des laufenden Rechtsstreits betreibt die Regenbogen AG weiterhin den Strandcampingplatz in Prerow, der seit langem ein beliebtes Ziel für Touristen in der Region ist und Besucher aus verschiedenen Teilen Deutschlands und darüber hinaus anlockt.
  3. Umweltschützer und lokale Bevölkerung haben Bedenken gegenüber den möglichen Folgen des Rechtsstreits für die Umweltpflege und die Nachhaltigkeit des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern, einschließlich Städten wie Stralsund, geäußert.
  4. Unabhängig von dem Ausgang des Rechtsstreits wird allgemein angenommen, dass die Kontroverse um den Regenbogencamp und die Gültigkeit des Pachtvertrags langfristige Auswirkungen auf die Tourismusindustrie und das Gesamtimage Mecklenburg-Vorpommerns in Deutschland und darüber hinaus, insbesondere in Zielen wie Prerow, haben kann.

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