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Gericht überprüft bisherige Auffassung zur Eltern-Kind-Beziehung

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht möchte klären, welche Folgen mehr als zwei Elternteile für die Entwicklung eines Kindes haben. Hintergrund war eine Verfassungsbeschwerde eines leiblichen Vaters, der nicht der rechtliche Vater seines Sohnes werden konnte, weil das Standesamt seinen Partner mit Zustimmung der Mutter als rechtlichen Vater des Sohnes eingetragen hatte. Richter Henning Rathke erklärte am Dienstag zu Beginn einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, dass der Mann „kein ausreichender Träger grundlegender elterlicher Rechte“ sei.

In einer früheren Stellungnahme hatte das Verfassungsgericht dies in seinem Urteil festgestellt Mehr als zwei Elternteile zu haben, könnte sich negativ auf das Kind und dessen Wohlergehen auswirken, sagte Rathke. Wenn daher mehr als zwei Personen die Verantwortung für die Kindererziehung teilen, kann es zu Rollenkonflikten und Kompetenzstreitigkeiten kommen. „Die heutige mündliche Verhandlung soll auch dazu beitragen, die tatsächliche Grundlage dieser Annahme weiter zu klären.“ Mit einem Urteil sei in einigen Monaten zu rechnen. (Az.1 BvR 2017/21)

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