zum Inhalt

Gericht über AfD- klagesache zur Ratsmitgliedschaft entscheidet

Die AfD legt regelmäßig diversen Klagen vor Gericht - meist ohne Erfolg.jetzt erwartet man zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Zwei Ansprüche der AfD besetzen am selben Tag das höchste Gericht in Bayern.
Zwei Ansprüche der AfD besetzen am selben Tag das höchste Gericht in Bayern.

Verfassungsgericht - Gericht über AfD- klagesache zur Ratsmitgliedschaft entscheidet

Die Bayerische Verfassungsgerichtshof wird heute seine Entscheidung bekannt geben, ob der siebenköpfige parlamentarische Kontrollausschuss im Bayerischen Landtag rechtmäßig ohne AfD gebildet wurde. Dieses Thema ist insbesondere anspruchsvoll, da der Kontrollausschuss die Bayerische Verfassungsschutzaufsicht überwacht und die AfD in ganz Bayern beobachtet wird.

In den Verhandlungen geht es um die vorige Legislaturperiode. Die AfD hatte Kandidaten für den Ausschuss vorgeschlagen, die allesamt in geheimen Wahlen im Parlament keine Mehrheit erlangten. Daraufhin argumentiert die AfD, dass ihre Rechte auf formelle Chancengleichheit und wirksame Oppositionsarbeit verletzt werden. Der Ausschuss sollte wie das Parlament selbst aufgebaut sein.

Die Vertreter des Parlaments argumentierten in Gericht, dass der Zugang zum Ausschuss durch eine Wahl geregelt werden sollte. Und diese war geheim. Weiterhin ist ein Abgeordneter frei und verantwortlich für eine Stimmabgabe und antwortungsfähig keiner Instanz.

Erster Prozess war erfolglos

Die Verfassungsgerichtshof hatte die Anfechtung der AfD gegen ihre Nichtwahl ins Komitee im Sommer 2021 auf Grund der Unzulässigkeit abgewiesen. Danach reichte die Partei eine Nachfolgeklage ein - die Entscheidung über die welche jetzt fällt.

In der aktuellen Legislaturperiode haben alle AfD-Kandidaten bisher erfolglos versucht, dem parlamentarischen Präsidium oder dem Kontrollausschuss gewählt zu werden. In manchen Fällen erhielten sie auch weniger Stimmen als AfD-Politiker. Die AfD wird in ganz Bayern von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet.

Weitere Entscheidung heute morgens

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird auch heute Morgen eine Entscheidung über die AfD-Klage gegen den Haushaltsrahmen 2022 fällen. Es handelt sich um eine Empfehlung des Wirtschaftsministeriums an das Finanzausschussbüro im Landtag, in der die Antragsvorschläge der AfD berücksichtigt wurden. Die AfD argumentiert, dass diese die parlamentarischen Verfahrenregeln und die Neutralitätsforderung verletzt und ihr die Teilnahmeberechtigungen als Abgeordneten und als Fraktion in der Haushaltsbestimmung behindert hat.

Der Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München wird heute Entscheidung über die AfD-Anfechtung gegen die Bildung des parlamentarischen Kontrollausschusses im Bayerischen Landtag fällen, der sich wegen ungerechter Ausschlusses beschwert. Im Gerichtsverfahren argumentiert die AfD, dass ihre Rechte auf formelle Chancengleichheit und wirksame Oppositionsarbeit verletzt werden, da der Kontrollausschuss die Verfassungsschutzaufsicht überwacht, die auch die AfD in ganz Bayern beobachtet. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof die Partei im Jahr 2021 wegen Unzulässigkeit abgewiesen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles