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Gericht: Razzien gegen eine Generation bayerischen Rechts

Beschwerde abgewiesen

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Auch in der bayerischen Landeshauptstadt München ist die Letzte Generation - wie hier anlässlich der IAA im September - aktiv..aussiedlerbote.de

Gericht: Razzien gegen eine Generation bayerischen Rechts

Die Angriffe gegen Angehörige der letzten Generation sind legal, da die Klimagruppe zu Recht verdächtigt wird, eine kriminelle Organisation zu sein. Darüber entscheidet derzeit das Landgericht München. Daher wies das Gericht die Klage mehrerer Aktivisten der Organisation ab.

In einem rechtskräftigen Urteil hat das 1. Landgericht München die Klimaschutzgruppe Last Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Staatsschutzkammer des Gerichts entschied, dass die Zwecke und Aktivitäten des Vereins auf die Begehung einer Straftat abzielten. Als Begründung führte das Gericht unter anderem die Blockaden von Straßen und Flughäfen durch eine frühere Generation von Klimaaktivisten an.

Mit dem Urteil wies das Gericht zehn Klagen von Klimaaktivisten gegen vom Landgericht München genehmigte unbegründete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen ab. Weitergehende Rechtsbehelfe stehen ihnen nicht mehr zur Verfügung. Das Bezirksgericht stellte fest, dass Last Generation als Verein einzustufen sei, da es sich aufgrund früherer Ermittlungen um einen langjährigen Verein handele. Um zu beurteilen, ob der Vereinszweck die Begehung einer Straftat ist, ist es für die Einstufung als kriminelle Vereinigung nicht erforderlich, dass dies der Hauptzweck ist. Es reicht aus, wenn die Straftat einer von mehreren möglichen Zwecken ist.

Verhaltensweisen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen

Im konkreten Fall der letzten Generation gehören dazu die Nötigung von Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch Anstechen, sowie Sachbeschädigungen Die wichtigsten definierenden Ziele der Gruppe. Das Gericht stellte fest, dass diese Maßnahmen auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In Bezug auf Themen wie die Störung und Blockierung des Betriebs verschiedener Flughäfen und die Koordinierung von Maßnahmen zur Unterbrechung des Flusses verschiedener Ölpipelines entschied das Gericht, dass die Straftaten nicht als geringfügig angesehen werden können. Daher war der Durchsuchungsbefehl rechtmäßig.

Das Gericht betonte, dass der gesellschaftliche Diskurs mit rechtswidrigen Mitteln verletzt wird, wenn eine Gruppe versucht, sich (vielleicht moralisch überlegen) über die verfassungsmäßige Ordnung und den demokratischen Prozess zu stellen. Das Gericht betonte, dass Kriminalität kein Mittel der freien, demokratischen und verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung sei, sondern Ausdruck krimineller Energie, die juristisch nüchtern zu bewerten sei.

Der Entscheidung liegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Angehörige der „letzten Generation“ zugrunde. In diesem Verfahren wurde ihnen unter anderem die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Landgericht München erließ im Mai mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehle. Das Bezirksgericht hat nun das Erfordernis der Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls bestätigt.

Quelle: www.ntv.de

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