Gericht ordnet Bundesregierung an, unverzüglich Klimaschutzplan vorzulegen
Sowohl im Verkehrs- als auch im Bausektor sind die Treibhausgasemissionen in den Jahren 2021 und 2022 höher, als das Bundesklimaschutzgesetz zulässt. Nach demselben Gesetz ist die Bundesregierung tatsächlich verpflichtet, unverzüglich einen Klimaplan vorzulegen. Dies sollte Maßnahmen umfassen, um die Einhaltung der Abteilungsziele für die Folgejahre sicherzustellen.
Das Ampel-Bündnis hat keinen solchen Sofortplan, sondern im Oktober einen Klimaschutzplan 2023 beschlossen. Einer der Kernpunkte des Plans ist, dass künftig die Einhaltung der Klimaziele sektorübergreifend geprüft werden soll und nicht jede Region einzeln angesprochen werden soll. Dazu will das Ampel-Bündnis das Bundesklimaschutzgesetz reformieren, das Ende September in erster Lesung im Bundestag stattfand. Der Vorschlag wurde noch nicht angenommen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND haben Klage eingereicht. Sie warfen der Bundesregierung Verfehlungen bei den Zielvorgaben für den Verkehrs- und Bausektor vor und forderten sofortige Pläne.
Das Gericht gab der Beschwerde statt: Aufgrund der Ausschreitungen in den beiden Regionen sei die Regierung verpflichtet, „schnellstmöglich“ über den Notfallplan zu entscheiden. Der Plan müsse die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten jährlichen Emissionen beider Sektoren zwischen 2024 und 2030 sicherstellen, erklärte der Senat.
Die Richter stellten fest, dass der Klimaschutzplan 2023 nicht den rechtlichen Anforderungen eines kurzfristigen Plans entspreche, da er lediglich die Erreichung der Klimaziele „basierend auf aggregierten Berechnungen über Sektoren und mehrere Jahre hinweg“ prüfe. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und Berufungen wurden zugelassen.
Auf Anfrage teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass die Bundesregierung „das Urteil und seine Begründung unverzüglich schriftlich im Detail würdigen und das weitere Vorgehen prüfen“ werde. Grundsätzlich gilt: „Die Bundesregierung verfolgt eine ambitionierte Klimaschutzpolitik, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele zu erreichen und die verbleibenden Klimaschutzlücken zu schließen.“
Auch das Bauministerium hofft, das Urteil bewerten zu können, sobald es bekannt ist. „Sobald die Gründe vorliegen, werden wir das weitere Vorgehen prüfen“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. „Dazu gehören selbstverständlich auch Maßnahmen zur Überprüfung der Entscheidungen unparteiischer Gerichte.“
Der klagende Umweltverband wertete die Entscheidung des Gerichts als Erfolg. Die DUH sprach von einem „bahnbrechenden Urteil“, das ihr Geschäftsführer Jürgen Resch als „Schlag ins Gesicht der Bundesregierung für ihre desaströse Klimapolitik“ bezeichnete. Er forderte unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts.
„Mit dem heutigen Beschluss ist die Bundesregierung verpflichtet, den Klimaschutz zu stärken“, erklärte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock und forderte die Ministerien für Verkehr, Bau und Wirtschaft auf, zügig „ehrgeizige Maßnahmen“ vorzulegen. Als Beispiele nannte sie Geschwindigkeitsbegrenzungen und den Wegfall steuerlicher Anreize für Diesel und Kerosin.
„Anstatt den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nachzukommen, will die Bundesregierung dessen Bestimmungen abschwächen“, sagte Andreas Jung (CDU), Sprecher der Klimaschutzgruppe im Bundestag, gegenüber AFP. „Der selbsternannte Klimakanzler Olaf Scholz ( Die SPD muss dieses Versprechen endlich einlösen.
Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der Rheinischen Post, dass das Urteil „den Eindruck von Verbindlichkeit bestärkt, auch wenn Berufungen ausdrücklich zugelassen sind“. Er kündigte eine detaillierte Analyse der Urteilsgründe an, um das weitere Vorgehen zu prüfen.
„Es muss noch mehr getan werden“, machte das Gericht gegenüber Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge deutlich, die betonte, dass Klimaschutz vor allem im Verkehrs- und Bausektor Schnelligkeit erfordere.
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Quelle: www.stern.de