Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Bestellung des neuen Landesdatenschutzbeauftragten zugestimmt. Die frühere Präsidentin Barbara Thiel versuchte, die Ernennung ihres Nachfolgers Denis Lehmkemper zu blockieren. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den entsprechenden Eilantrag jedoch Ende Juni ab. Auch Thiels Berufung gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag mitteilte. Gegen diese Entscheidung kann keine Berufung eingelegt werden.
Der Landtag wählte Lehmkemper im Mai einstimmig zum neuen Datenschutzbeauftragten. Allerdings kritisierte Thiel, dass es keine öffentliche Ausschreibung gebe und sie sich daher nicht für eine Wiederwahl bewerben könne. Auch Lemkemper fehlt die nötige Qualifikation für die Position. Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen. Thiels Amtszeit endete nach achteinhalb Jahren.
Einer der Gründe für die Abweisung der Beschwerde durch das Oberverwaltungsgericht war, dass das Wahlrecht des Beschwerdeführers das, was Thiel erwähnte, nicht für den demokratisch gewählten Datenschutzbeauftragten des Landtags galt. Thiel hat auch keine Anspruchsrechte aus der DSGVO.