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Gericht: London erlaubt die Überstellung von Asylsuchenden nach Ruanda

Migranten in Großbritannien
Die Zahl von Menschen, die illegal über den Ärmelkanal nach Großbritannien einreisen, nahm zuletzt zu.

Ein britisches Gericht hat den umstrittenen Plan der konservativen Regierung zum Umgang mit Asylsuchenden grundsätzlich unterstützt. Migranten, die illegal nach Großbritannien eingereist sind, nach Ruanda in Ostafrika zu schicken und dort Asyl zu beantragen, entsprechen der Flüchtlingskonvention, entschied der High Court in London am Montag.

Allerdings muss jeder Fall sorgfältig geprüft werden. Der Ruanda-Plan steht im Mittelpunkt der Bemühungen der Regierung von Premierminister Rishi Sunak, Migranten daran zu hindern, den Ärmelkanal zu überqueren.

Es gibt keine Pläne, nach Großbritannien zurückzukehren

Die Vorschriften kamen in diesem Frühjahr, als die damalige Innenministerin Priti Patel sich mit der ruandischen Führung einigte. Es sieht vor, dass Migranten in Ruanda Asyl beantragen und bei Bewilligung dort leben können. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht geplant. Seit dem Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gab es keine Abschiebeflüge von Großbritannien nach Ruanda.

Flüchtlingsorganisationen in Großbritannien haben sich ebenfalls über den Plan beschwert. Nach dem Urteil waren sie enttäuscht. Es wird davon ausgegangen, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.

Richter Clive Lewis entschied grundsätzlich für die Regierung. Gleichzeitig war er jedoch der Ansicht, dass die Fälle der acht Flüchtlinge, die sich beim Innenministerium beschwert hatten, nicht ausreichend geprüft worden waren, und verwies sie an die Behörden zurück.

Die wachsende Zahl von Menschen, die illegal den Ärmelkanal nach Großbritannien überqueren, ist der Londoner Regierung seit langem ein Dorn im Auge. Die Begrenzung der Einwanderung und die Aufrechterhaltung der Kontrolle über die Landesgrenzen ist eines der Kernversprechen des Brexit. Kritiker weisen darauf hin, dass es für Schutzsuchende keinen legalen Einreiseweg gebe.

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