Das Urteil der Justiz: Der Gerichtshof entscheidet - Gericht lehnt vollständige Anfechtung des Wahlergebnisses in Neubrandenburg ab
Die Grunddemokratische Partei (Die Basis) versuchte, die Kommunalwahlen in Neubrandenburg zu stornieren und zu verschieben. Der Gerichtshof in Greifswald lehnte jedoch ihre Klage ab, da eine Wahlprüfung erst später über eine Beschwerdeverfahren möglich sei. Die Partei überlegt nun, gegen diesen Entscheid zu appellieren.
Grund für die Klage war ein Fehler bei den Stimmzetteln während des Stadtratswahlen am 9. Juni, speziell im Wahlkreis 1. Das Innensenatorium Schwerin, das für die Wahl zuständig ist, entschied am 27. Mai, die Wahl nur in diesem bestimmten Wahlkreis abzusagen und zu verschieben, nach Beratungen mit der Stadt. Die Oppositionspartei argumentiert, dass dies die möglichen zukünftigen taktischen Stimmabgaben nicht verhindern würde, da die Ergebnisse in den anderen Wahlkreisen bereits bekannt sind.
Das Problem trat in Wahlkreis 1 auf: Während ein Kandidat der Basispartei auf den Stimmzetteln auftauchen sollte, wurde stattdessen ein anderer Kandidat versehentlich aufgeführt, was zu doppelten Namen führte. Dieser Fehler trat in den Wahlkreisen 2 und 3 nicht auf.
Sven Lingreen, der Vorsitzende der Basispartei, betonte, dass unabhängig von dem Rechtsgutachten die gesamte Wahl möglicherweise angefochten werden müsse. Er meinte, dies könnte vermieden worden, wenn das Innensenatorium lediglich die Wahlverschiebung auf das gesamte Wahlgebiet ausgeweitet hätte.
Währenddessen finden die Wahlen für den Landtag und das Europaparlament, die am 9. Juni neben der Stadtratswahl in allen Neubrandenburger Wahlkreisen stattfanden, wie geplant statt.
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