Gericht lehnt Entscheidung zur Beschlagnahmung von Clan-Eigentum ab
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Rechtsstreit um Wohnungen und Häuser arabischer Herkunft eine empfindliche Niederlage erlitten. Ein Bezirksgericht lehnte einen Antrag auf Beschlagnahme von 77 Immobilien im Wert von mehreren Millionen Dollar ab. Änderungen sind möglich.
Das Landgericht Berlin lehnte einen Antrag auf Beschlagnahme mehrerer Clan-Grundstücke ab. Das Gericht sagte, es gebe keine Beweise dafür, dass die Häuser mit Erträgen aus Straftaten finanziert wurden. Der Verfall des Eigentums und anderer Vermögenswerte des inzwischen 27-jährigen Eigentümers wurde aufgehoben. Medienberichten zufolge gehört der Mann dem arabischen Stamm an. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Verfahrens sind Geldwäschevorwürfe gegen den 27-Jährigen. Im Jahr 2019 warfen ihm Staatsanwälte vor, Gelder aus Straftaten für den Erwerb von Eigentum verwendet zu haben. Das bedeutet, dass die Herkunft des Geldes verschwiegen wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden Immobilien und andere Vermögenswerte beschlagnahmt. Im Jahr 2020 wurde das mutmaßliche Geldwäscheermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
Der Prozess für acht Objekte in Berlin begann im Januar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann, der aus einer prominenten arabischen Familie stammt, zwischen 2015 und 2019 die Erträge aus Straftaten verwendet hat, um die Immobilien zu kaufen oder Anteile daran zu erwerben. In einem Fall tätigte er als Inhaber eines Unternehmens einen Kauf im Wert von rund 1 Million Euro. Die Anwälte des Mannes bestritten dies während des Prozesses.
Im Juli 2018 wurden in einer Großaktion 77 Immobilien im Gesamtwert von mehreren Millionen Dollar der Berliner Familie vorübergehend beschlagnahmt. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit Erlösen aus Straftaten erworben wurden. Berichten zufolge gibt es auch Bareinzahlungen und Überweisungen aus dem Ausland. Die Urteile des Bezirksgerichts zu mehreren dieser Grundstücke sind bereits rechtskräftig.
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Quelle: www.ntv.de