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Gericht lehnt Eilantrag von Lützerather Aktivisten ab

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch zwei weitere Eilanträge auf ein Aufenthaltsverbot in der Braunkohlestadt Lützerath abgelehnt. Wie bereits in der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit, dass es die entsprechende Allgemeinverfügung im Kreis Heinsberg als „voraussichtlich rechtmäßig“ einstuft. Rechtsgrundlagen sind das Polizeigesetz und das Ordnungsgesetz.

Am Montag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster Aachens erste Entscheidung. Der Zugang zu Lützerath lässt sich nicht durch das Auslösen von zivilem Ungehorsam aufgrund der Klimakatastrophe rechtfertigen. Gegen die aktuelle Entscheidung kann erneut Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs haben Klimaaktivisten weitere Eilanträge gestellt. Es geht um das Versammlungsrecht und die Durchsetzung von Mahnwachen.

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