Das brandenburgische Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der Alternative für Deutschland-Fraktion auf Lockerung der Schuldenbremse für ein milliardenschweres Hilfspaket in der Energiekrise abgelehnt. „Da es sich um die Aufhebung des Gesetzes handelt, müssen dessen Begründungen besonderes Gewicht haben. Daran mangelt es derzeit“, hieß es am Montag in einer Stellungnahme des Gerichts. Allerdings sei von vornherein die Frage des Doppelhaushalts 2023/2024 und der „ Brandenburg Es erscheint nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz für einen „Paketplan“ für die Neuverschuldung in jeder Hinsicht im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Landesverfassung zur Notkreditaufnahme stünde. Haushaltsgrundsätze könnten beeinträchtigt und verletzt werden.
Das Da der Landtag den Ausnahmezustand ausgerufen hat, könnte das sogenannte Brandenburg-Paket bis zu 2 Milliarden Euro an Neuverschuldung generieren. Ein Puffer gegen die Folgen des Krieges in der Ukraine könnte ebenfalls enthalten sein. Kommunen, Krankenhäuser, Kitas, Eltern usw Davon profitieren auch andere Institutionen. Die Fraktion „Alternative für Deutschland“ fordert eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Schuldenbremse-Ausnahme. Sie argumentiert damit, dass der Landtag diesen besonderen Notstand nicht hinreichend dargelegt habe und warum er nicht durch Kürzungen abgedeckt werden könne Hauptproblem laut Gericht Noch keine Entscheidung.
Richter wägt Konsequenzen ab. Wenn keine einstweilige Verfügung erlassen wird und die Normen für verfassungswidrig befunden werden, besteht die Befürchtung, dass die Möglichkeit einer neuen Verschuldung erlischt. Künftige Haushaltsgesetzgeber werden wegen der Belastung keinen Handlungsspielraum bei neuen Themen haben. Wenn die Anordnung ergeht, werden keine neuen Schulden zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine entstehen, bis die Gerichte eine endgültige Entscheidung getroffen haben würde einen erheblichen Eingriff in den Gestaltungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers bedeuten. „Dann müssen sich möglicherweise die Ausgabenprioritäten in anderen Bereichen ändern.“
Gegen einige der Entscheidungen geht die AfD-Fraktion gerichtlich vor, unter anderem mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof. Am 6. September wird das Gericht verhandeln über die Alternative Partei lehnt mündliche Ausführungen zur Kandidatenkontroverse des Kontrollausschusses der Staatsversammlung ab.