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Gericht lehnt absolute Annullierung der Wahl in Neubrandenburg ab.

Die Wahl der Stadtvertreter in Neubrandenburg wird nicht komplett verschoben. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden und einen Antrag auf Verschiebung abgelehnt. Es besteht die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Vor einer Verhandlung vor einem Bezirksgericht liegen die Akten auf dem Tisch.
Vor einer Verhandlung vor einem Bezirksgericht liegen die Akten auf dem Tisch.

Gesetzgeber übt Fairness aus - Gericht lehnt absolute Annullierung der Wahl in Neubrandenburg ab.

Die Grunddemokratische Partei Deutschlands, bekannt als "Die Basis", erlebte eine vorübergehende Rückschlag, als sie einen Antrag stellten, um die Stadtratswahlen in Neubrandenburg zu ablehnen und aufzuschieben. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat diese Motion für unzulässig erklärt. Nach dem Staats- und Kommunalwahgesetz kann eine Prüfung der kommunalen Wahl nur später über einen Wahlbeschwerdeprozess vorgenommen werden, teilte ein Vertreter des Gerichts am Mittwoch mit. Es ist derzeit unklar, ob "Die Basis" den Beschluss an das Oberverwaltungsgericht appellieren wird.

Das Bedürfnis für diese Motion entstand aus irregulären Stimmzetteln, die die Wahl der Stadträte am 9. Juni in nur einem der drei Wahlkreise in Neubrandenburg beeinflussten. Das Innensenministerium Schwerin, das Aufsichtsbehörde, entschied am 27. Mai, die Wahl im betroffenen Wahlkreis 1 abzusagen und aufzuschieben. "Die Basis" findet dieses Entscheidung problematisch, weil es zu taktischen Wahlverhalten kommen könnte, wenn die Ergebnisse in den anderen beiden Wahlkreisen bekannt sind.

Im Wahlkreis 1 waren die irregulären Stimmzettel bereits an Postwahlberechtigte geschickt worden. Die Stimmzettel sollten einen Kandidaten der Basis aufgeführt haben, aber stattdessen wurde ein Kandidat einer anderen Liste unrichtig hinzugefügt. Diese Fehler traten in den Wahlkreisen II und III nicht auf.

Sven Lingreen, der Vorsitzende der Basis, betonte, dass trotz des rechtlichen Urteils die gesamte Wahl möglicherweise nach dem Faktenrückhalt angefochten werden muss. Lingreen beklagt, dass dies verhindert werden könnte, indem das Ministerium die Aufschiebung der Wahl in ganz Wahlkreis 1 um die gesamte Wahl verlängert hätte.

Die Wahlen zum Landtag und zum Europaparlament, die mit den Neubrandenburger Wahlen am 9. Juni kombiniert wurden, können in allen drei Wahlkreisen wie geplant durchgeführt werden.

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