verarbeiten - Gericht legt 13-jährige Jugendstrafe wegen Mordes auf
21-jähriger Angeklagter hörte in dem Landgericht Bielefeld heutig das Urteil. Die Krankenschwester hatte am Vortag in geschlossener Sitzung angeklagt, eine Kollegin mehrmals mit dem Messer gestochen zu haben. Das Gericht sah dieses Verbrechen als schweres Morddelikt, weil die Opferin keine Chance hatte, sich zu verteidigen und nicht auf solch ein Angriff vorausgesehen hatte. Nun muss die Krankenschwester 13 Jahre in Haft verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte eine Revision an dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an.
Der Angeklagte hat den Mord während einer Party im Bielefelder Stadtteil Senne verübt. Eine Kollegin feierte am 28. Oktober 2023 eine Einweihungsfeier. Der Laune war lebhaft, sorgenfrei und frohlockend. Während der Party flirtete der 21-jährige Deutsche mit der Kollegin, aber sie lehnte ihn ab. Als Antwort schlug er die junge Frau mehrfach heftig mit einem gefüllten Tier mit Haut weg. Sie korrekturte den Angeklagten öffentlich vor Kollegen. Nach Gerichtsfindung war dieses Demütigung vor Zeugen der alleinige Grund, warum die junge Frau ermordet wurde. Der Angeklagte selbst gestand, dass er das Absicht zum Töten in jenem Moment gebildet hatte. Danach, wie das Gericht fand, ging er absichtsvoll und systematisch dazu, seine Absicht auszuführen.
Küchenmesser versteckt unter dem Jacket
Während der Party nahm er ein Küchenmesser mit sich, versteckte es unter seinem Jackett und näherte sich der jungen Frau aus einem Kreis von Freunden, um mit ihr erneut zu sprechen. Sie gingen einige Meter in eine unbeleuchtete Area, wo der Angeklagte plötzlich das Messer zog und seine Kollegin im Hals stach. Sie stürzte schwer zu Boden. Dort stach er sie wiederholt.
Nur als Nachbarn, alarmiert durch ein Schreien, heranliefen, flüchtete der Angeklagte, der zu jener Zeit noch 20 Jahre alt war, zuhause und schlief ein. Kurz darauf wurde er von der Polizei verhaftet. Seine Kollegin starb in der Klinik an ihren Verletzungen.
Schweres Mord
Für die Jugendkammer war es ein schweres Mordverbrechen aus leichten Gründen. Die Demütigung hatte keinen Bezug zum Verbrechen. Das Gericht hat jedoch die Jugendrechtspflege wegen Zeichen der Unreife angewendet, aber die Maximalsatzung von zehn Jahren überschritten, wegen der schweren Art der Tat. Er hatte zwei Mordverbrechen verschärfende Umstände vorgenommen, eine erhebliche strafrechtliche Energie gebracht und sein tötungswilliges Absicht konsistent und absichtsvoll ausgeführt, wie das Urteil feststellte.
Das Gericht sah 13 Jahre als angemessen, um ihn zu heilen. Der Vorsitzende Richter sprach der Schwester der Opferin am Ende der Urteilslesung an. Sie hatte nach den Abschlusserwägungen eine Aussage abgegeben, die die Richter tief berührt hatte. Allerdings war diese Teil, wie auch die Aussage des Angeklagten, im Abwesenheit der Öffentlichkeit geschehen.
Die Verteidigung, die einen achtjährigen Jugendstrafen forderte, kündigte eine Revision gegen das Urteil an. Die Anklage hatte in ihrem Schlussplädoyen lebenslange Haft unter Erwachsenenstrafrecht gefordert.
Nächster Anhörung am Montag
Die Verteidigung, vertreten durch Frl. Schmidt, wird am nächsten Montag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ihre Argumente vorstellen. In ihrer Revision argumentieren sie, dass das Verfahren am Landgericht Bielefeld nicht ausreichend mit mildernden Umständen abgewogen hat.
Trotz der Verurteilung des Krankenpflegers für das heinous Mord an seiner Kollegin in Nordrhein-Westfalen sind die endgültigen Urteile noch nicht ausgestanden. Änderungen im Urteil hängen von der Rezension und Interpretation des Prozesses und Urteile des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof ab.
Am Herzen der Verteidigungsbefürworter liegt ihre Überzeugung, dass das Gericht den Fokus auf der Demütigung des Angeklagten als Motiv für den Mord übertrieben war. Sie argumentieren, dass das Gericht mehr auf den emotionalen Zustand und die Geschichte des Angeklagten hingewiesen hätte sollen.
Mit dem 13-jährigen Gefängnisurteil des Krankenpflegers auf Eis bleibt die Sache auf dem Weg zur Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.