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Gericht: Kein Prozesstag für rechtsextreme Polizistensprache

In Chat-Gruppen tauschten sich die Polizeibeamten rassistischen Inhalt aus. Das OLG Frankfurt sieht kein strafbares Verhalten hier - wegen fehlender wesentlicher Elemente des Verbrechens.

Der Beschuldigte hat laut Oberlandesgericht teilweise menschlich-ver Athletisch-rechte, Gewalt...
Der Beschuldigte hat laut Oberlandesgericht teilweise menschlich-ver Athletisch-rechte, Gewalt ehrrende, antisemitische, behindert Discriminierende und rassistische Inhalte geteilt.
  1. In dem Fall einer Polizei-Chatgruppe mit extremistischem Inhalt bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt eine Entscheidung gegen einen Gerichtsverfahren. Das Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte Klage eingereicht, da das Landgericht kein Hauptverhandlungsverfahren eröffnen wollte. Das Oberlandesgericht begründete, dass gegen die Angeklagten, die überwiegend Polizisten waren, zu der Zeit der Chats, nicht ausreichende Verdachtsgrundlage bestand.
  2. "Die Verwirklichung der beabsichtigten strafbaren Handlungen erforderte 'Verbreitung' des Inhalts", wurde festgestellt. Dieses Bedürfnis wurde nicht erfüllt.
  3. Die Angeklagten wurden angeklagt, in verschiedenen Chatgruppen zwischen Herbst 2014 und Herbst 2018 verbotene Inhalte geteilt zu haben. Dies bezog sich hauptsächlich auf Symbole unverfassungsmäßiger Organisationen und hassvolle Inhalte. Fünf aus sechs Angeklagten waren Polizisten zu dieser Zeit.
  4. "Die Angeklagten hatten in besonderem Maße und hauptsächlich in der Chatgruppe 'Itiotentreff' – intolerablen menschlichen Verleumdungen, extremistischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, behinderten und rassistischen Inhalt geteilt", urteilte das Oberlandesgericht. "Das rechtfertigt ernsthafte Zweifel an der verfassungstreuen Gesinnung der von den Angeklagten genannten Angeklagten und fordert disziplinarische Konsequenzen".
  5. Nach früheren Berichten wurden Darstellungen von Adolf Hitler, Swastikas und anderen Nazi-Symbolen, sowie trivialisierte Darstellungen des Holocaust geteilt.
  6. Die von der Anklage beschriebenen Handlungen waren strafbar, jedoch. Das Inhalt nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde – sie lagen in privaten, geschlossenen Chatgruppen mit einer handlichen Anzahl eng miteinander verbundener Mitglieder. "In keinem Fall wurden die von der Anklage beschriebenen Inhalte einer größeren Zielgruppe zugänglich gemacht".
  7. Die Ermittlungen zur Chatgruppe von Beamten des 1. Frankfurt Polizeipräsidiums wurden im Zusammenhang mit den "NSU 2.0"-Drohbriefen aufgenommen. Einige Jahre zuvor wurden mit dieser Unterschrift zahlreichen Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit Drohbriefe zugesandt. Der Verfasser wurde später inhaftiert.
  8. In dem Fall einer Polizei-Chatgruppe mit extremistischem Inhalt wurde ursprünglich in Frankfurt, Deutschland, ermittelt.
  9. Das Oberstaatsanwaltschaft Hessen nahm Verfahren wegen dieser Sache auf, als das Landgericht kein Hauptverhandlungsverfahren eröffnen wollte.
  10. Die Angeklagten, hauptsächlich Polizisten, wurden wegen des Vertriebs verbotenen Inhalts, einschließlich Symbole unverfassungsmäßiger Organisationen und hassvoller Nachrichten, angeklagt.
  11. Das Oberlandesgericht Frankfurt begründete, dass das Vertriebsbedürfnis für strafbare Handlungen in den privaten, geschlossenen Chatgruppen nicht erfüllt wurde.
  12. Die Ermittlungen zur Chatgruppe "Itiotentreff" entdeckten über 1600 extremistische, antisemitische, behinderte und rassistische Nachrichten geteilt zwischen sechs bis acht Mitgliedern.
  13. Trotz des Austausches extremistischen Inhaltes innerhalb der Chatgruppe wurden die beschriebenen Handlungen nicht strafbar, da sie privat und einer größeren Zielgruppe nicht zugänglich gemacht wurden.
  14. Zusätzlich wurde die Chatgruppe während Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohbriefen an öffentliche Persönlichkeiten in Frankfurt entdeckt. Allerdings wurden Ermittlungen zu dem Polizisten und der Polizistin, die in Verbindung mit unbefuglich erlangten personenbezogenen Daten standen, wegen fehlender ausreichender Verdachtsgrundlage eingestellt.

Gerechtigkeit - Gericht: Kein Prozesstag für rechtsextreme Polizistensprache

Der erste Drohbrief in der Reihe erreichte Frankfurt Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz im August 2018 per Fax. Er enthielt personenbezogene Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren und unbefugt von einem Dienstrechner des 1. Frankfurt Polizeipräsidiums erlangt wurden. Ermittlungen zu diesem Fall, die ein Polizisten und eine Polizistin des Präsidiums betrafen, wurden im Dezember 2023 wegen fehlender ausreichender Verdachtsgrundlage eingestellt.

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