Rechtsstreit - Gericht ihm den Besitz des Generalstaatsanwaltsamtes aufhält
Der Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat den Besetzungsprozess für die Position des Generalstaatsanwalts gestoppt. Das 12. Senat des Gerichts verhinderte am Donnerstag, dass das Land Schleswig-Holstein die Position mit dem gewählten Kandidaten Ralf Anders besetzen darf, wie das Gericht mitteilte. Dieses Urteil gewährte eine Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auf die Verfahren.
Das Regierungspräsidium Schleswig hatte im März entschieden, dass Ralf Anders der neue Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein wird. Anders, ein Privatdozent, leitete seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft in Deutschland in Hamburg. Zuvor hatte Anders in verschiedenen Positionen im Schleswig-Holsteinischen Rechtssystem und im Justizministerium gearbeitet, unter anderem als Leiter der Abteilung Strafrecht und Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein im Justizministerium sowie als Staatsanwalt in Lübeck.
Fehler in der Bewertung
Der erste Besetzungsverfahren musste aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgesagt werden. Im neuen bundesweiten Antragsverfahren hatten drei führende Juristen sich für die Position beworben. Im letzten Schritt gelang es dem qualifizierten Strafverteidiger Anders, sich in diesem Antragsverfahren durchzusetzen, wie das Justizministerium angab.
Das Gerichtsurteil zur Einstellung beruhte hauptsächlich auf dem Tatsache, dass die Entscheidung zur Auswahl des Kandidaten auf einer fehlerhaften Bewertung des Kandidaten basierte. Während der Bewertung traten Verfahrensfehler auf, die geeignete Grundlage für eine Auswahlentscheidung waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Beschwerde gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Das 12-senatliche Urteil hemmt die Ernennung von Ralf Anders als Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein, das vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein verhängt wurde. Das Gericht begründete seine Entscheidung hauptsächlich mit Fehlern in der Bewertung des Kandidaten. Das Verfahren wurde von Beginn an durch das Justizministerium in Schleswig-Holstein initiiert. Anders, ein Privatdozent, hat eine umfangreiche Erfahrung im Schleswig-Holsteinischen Rechtssystem und hat verschiedene Rollen eingenommen, unter anderem als Leiter der Strafrechtsabteilung und Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein im Justizministerium sowie als Staatsanwalt in Lübeck. Das Staatsanwaltschaftsamt in Schleswig-Holstein und das Justizministerium warten auf das Ergebnis der Beschwerde, die innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann.