Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Beschlagnahmung eines Sportwagens durch die Polizei nach einem gefährlichen Überholmanöver rechtmäßig sei. In seinem Urteil vom Dienstag, 29. August, erklärte das Gericht, dass es sich hierbei um einen Ausnahmefall handele und ein vorübergehender Entzug der Fahrerlaubnis nicht ausreiche. (Az. 7 B 10593/23. OVG).
Im vergangenen April überholte der Ehemann der Besitzerin auf einer Bundesstraße in der Nähe von Römerberg-Dudenhofen ein anderes Auto. Mehrere Fahrzeuge, darunter ein entgegenkommender Streifenwagen, mussten bremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Polizei nahm die Verfolgung auf und beschlagnahmte das Auto und den Führerschein.
Berichten zufolge war sich der Mann der Gefahr seines Handelns nicht bewusst. Es ist denkbar, dass das von ihm gewidmete Auto weitere schwere Verkehrsverstöße begeht und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.