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Gericht: Fehler beim Bestellung des Generalstaatsanwalts

Seit Monaten wirbt das Streitgespräch über die Besetzung des Spitzenamtes an der Staatsanwaltschaft Erfurt die Thüringische Justiz ab. Ein unterdog-Bewerber hat Klage erfolgversprechend eingereicht. Nun gibt es den ersten Entscheid.

Leere Spitzenstelle: Die Führungsposition bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt hat Monate lang...
Leere Spitzenstelle: Die Führungsposition bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt hat Monate lang Streit ausgelöst.

Gerechtigkeit - Gericht: Fehler beim Bestellung des Generalstaatsanwalts

Die derzeit offene Stelle an der Generalstaatsanwaltschaft in Erfurt bleibt derzeit leer. Der Grund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gera, die feststellte, dass die Auswahlverfahren des Thüringer Justizministeriums "nicht rechtskraftig" gewesen seien, wie der Präsident des Verwaltungsgerichts in Gera, Michael Obhues, in einer Stellungnahme ausgewiesen hat, nachdem auf eine Anfrage eingegangen war. Das Ministerium hatte die Qualifikationen der Bewerber nicht ausreichend berücksichtigt, darunter auch die der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Thüringer Zeitung der Funke Mediengruppe über dieses berichtet.

Das Ministerium hatte ursprünglich den Vortragenden der Presseabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hannes Grüneisen als Leitenden Staatsanwalt an der Erfurter Ermittlungsbehörde auswählen wollen. Allerdings wurde Jörg Stolz, der momentan aktive Staatsanwalt an der Generalstaatsanwaltschaft, in der Bewertung durch Generalstaatsanwältin Marlies Lindner leicht besser beurteilt, erklärte Obhues. Der Verlierende der Auswahl kündigte gegen die Entscheidung des Ministeriums für Grüneisen beim Verwaltungsgericht in Gera im Herbst an.

Nach Obhues' Erklärung konnte das Ministerium aufgrund des Fehlens eines "vergleichbaren Bewertungsmaßstabs" unter den Bewerbern keine Auswahlverfahren durchführen. Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte auf Anfrage, dass das Ministerium sorgfältig die Entscheidung des Gerichts überprüfen werde.

Die Generalstaatsanwaltschaft Erfurt ist für die Landgerichte in Apolda, Arnstadt, Erfurt, Gotha, Sömmerda und Weimar zuständig. Sie ist zudem ein landesweiter spezialisierter Einheit zur Bekämpfung von Korruptionsdelikten.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gera, die die Auswahlverfahren des Thüringer Justizministeriums als "nicht rechtskraftig" kritisiert, beeinflusst die Bearbeitung der vakanten Stelle an der Erfurter Generalstaatsanwaltschaft, betreffend ihren bevorzugten Kandidaten, Hannes Grüneisen. Aufgrund dieser Gerichtsurteile ist das Justizministerium jetzt verpflichtet, seine Auswahlverfahren neu zu bewerten, wie eine Sprecherin bestätigt hat. Die Erfurter Generalstaatsanwaltschaft, die die Landgerichte im Thüringer Raum verwaltet, ist in diesen Verwaltungsverfahren innerhalb des Justizwesens betroffen.

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