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Gericht: Fahrradfahrern bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h

Für manchen Radfahrern, bei einem Fahrrad mit 10 Stunden-Kilometern vor mir zu sein, ist zu langsam. Das bestätigt jetzt das Gericht.

Fahrradfahre verboten auf Bergmannstraße (Abbildung aus Archiv)
Fahrradfahre verboten auf Bergmannstraße (Abbildung aus Archiv)

Bergmannviertel - Gericht: Fahrradfahrern bleibt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Fahrradfahrer in Berlin-Kreuzberg's Bergmannstraße bleibt in Kraft. Ein Radfahrer, der sich gegen diese Regelung ausgesprochen hatte, war in Gericht erfolglos.

Das Berlin-Brandenburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) verwies sein Antrag auf Zulassung eines Revisionsverfahrens gegen ein entsprechendes Urteil des Untergerichts: Mit dieser Entscheidung des OVG aus dem März 2023 (OVG 1 N 34/23) ist das Urteil rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das OVG begründete seine Entscheidung mit der strukturellen Umwandlung der Straße in ein zentrales Sammelpunktgebiet des Viertels, das eine "komplexe Mischung aus Fußgänger-, Rad-, Liefer- und Durchverkehr" darstellt. Die Beschränkung auf 10 km/h schützt insbesondere die Fußgänger bei der Querung.

Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts heißt es, dass das Untergericht richtig angenommen hatte, dass durch die Straßenumgestaltung Gefahren für Fußgänger und Radfahrer bestanden. Dies rechtfertigt eine Senkung des Maximum-Geschwindigkeits-Limits von 20 km/h auf 10 km/h auf dem umstrittenen, etwa 250-Meter langen Straßenteil zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.

Im Rahmen eines Projekts zur Verkehrsberuhigung wurde die Bergmannstraße umgestaltet. In dem betreffenden Abschnitt befindet sich ein Fahrradspur mit je einer Fahrspur in jeder Richtung, ferner getrennt von dieser eine eintaktige Straße für motorisierte Verkehr, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h gilt.

Der Radfahrer, obwohl er sich in Berlin's Verwaltungsgericht ausgesprochen hatte, konnte die Verkehrsregelung, die einen 10 km/h Geschwindigkeitslimit für Fahrräder in Bergmannstraße vorschreibt, nicht umkehren. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, in seinen Urteilen, stimmte der Entscheidung des Untergerichts zu, wobei er auf die zunehmende Verkehrskomplexität und den Potentialgefahr für Fußgänger und Radfahrer durch die Straßenumgestaltung hinwies. Die höhere Verkehrsbelastung, einschließlich Lieferwagen und motorisierter Fahrzeuge, erforderte diese Beschränkung der Fahrradgeschwindigkeit innerhalb der 250-Meter-Strecke von Bergmannstraße zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.

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