Prozess - Gericht entscheidet über Schmerzensgeld des Bistums Aachen
In mehreren Zivilverfahren wegen sexueller Fehlverhaltens durch katholische Geistliche wird das Landgericht Aachen Urteile am heutigen Tag (ab 10 Uhr) verkünden. Drei Kläger haben das Bistum Aachen wegen Entschädigung verklagt. Das 12. Zivilsenat des Gerichts hatte während einer mündlichen Verhandlung im Mitte Mai eine freundliche Ansiedlung durch eine Zahlung der Diözese in jeder Sache vorgeschlagen. Mindestens in einem Fall hatten die Beteiligten dem Gericht mitgeteilt, dass sie eine Ansiedlung wünschen.
Das Gericht hatte jedes Verfahren durch eine Ansiedlung beenden vorgesehen. Gemäß der Vorschläge des 12. Zivilsenats sollte die Diözese 110.000 Euro, 100.000 Euro und in einem dritten Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen. Alle Verfahren gehen auf Jahrzehnte zurück.
Die Kläger haben die Diözese um Zahlungen in hunderttausenden Euro gefordert. Alle von ihnen haben bereits Entschädigungen von der Unabhängigen Kommission für Entschädigung der Deutschen Bischofskonferenz in unterschiedlichen Beträgen erhalten. Eine Einigung hätte Vorteile: Langwierige Gerichtsverfahren durch die Instanzen wären vermieden. Zusätzlich wäre kein Entscheid über die Verjährung notwendig.
Die Kläger geben an, von Männern innerhalb der Kirche Misshandlungen erlitten zu haben, was die Klagen gegen das Bistum Aachen auslöste. Die vorgeschlagenen Entschädigungen der Diözese für Schmerz und Leid betragen zwischen 110.000 und 25.000 Euro. Die Verfahren im Landgericht Aachen, speziell im 12. Zivilsenat, sollen heute schließen können, was möglicherweise zu Ansiedlungen führen kann. Die Kirche hat zuvor Entschädigungen über die Unabhängige Kommission für Entschädigung der Deutschen Bischofskonferenz angeboten, trotz laufender Zivilverfahren.
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